Bisher hat VV zumeist versucht, Entscheidungen durch Oberlandesgerichte im Abgasskandal zu umgehen und sich mit den Klägern außergerichtlich zu einigen. In diesem Fall war es anders und die Berufung endete für VW mit einer krachenden Niederlage.
Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
„Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist überaus deutlich. VW habe den Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei deshalb schadensersatzpflichtig. Daran ändere auch die Tatsache, dass der Kläger das Software-Update bereits hatte aufspielen lassen, nichts. Eine Revision ließ das Oberlandesgericht nicht zu“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Brüllmann Rechtsanwälte, aus Stuttgart.
Kein Kauf des Fahrzeugs bei Kenntnis der tatsächlichen Abgaswerte
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger einen Audi A4 gebraucht für 21.500 Euro bei einem Audi-Händler gekauft. In dem Fahrzeug war der Dieselmotor EA 189 mit der Manipulations-Software verbaut. Nachdem der Abgasskandal bekannt geworden und der Rückruf angeordnet worden war, ließ der Kläger zwar das Software-Update aufspielen, machte aber in deutlich, dass er den Audi nie gekauft hätte, wenn er Kenntnis von den tatsächlichen Abgaswerten gehabt hätte. Außerdem zweifelte er die Wirksamkeit des Updates an und befürchtete negative Auswirkungen auf den Motor.
Kunden wurden bewusst getäuscht
Die Argumentation überzeugte die Richter. Wie schon das Landgericht Köln sieht auch das Oberlandesgericht Köln in den Abgasmanipulationen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Käufer. Der Einsatz der Manipulations-Software sei gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt und den Kunden verschwiegen worden. Das lasse den Schluss zu, dass den Mitarbeiter der Volkswagen AG bewusst war, dass es Probleme bei der Betriebszulassung geben könnte und sich derartige Fahrzeuge nicht ohne weiteres verkaufen lassen.
VW zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet
Dieses Verhalten der Mitarbeiter müsse sich Volkswagen zurechnen lassen. Für die Einlassung des Konzerns, dass der Vorstand keine Kenntnis von der Manipulationssoftware hatte, gebe es keine Anhaltspunkte. Dieser Vorwurf sei noch nicht einmal ansatzweise ausgeräumt worden, so das Oberlandesgericht Köln. VW müssen den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Unterm Strich erhält der Kläger 17.000 Euro.
OLG bejaht vorsätzliche sittenwidrige Schädigung
„Nun hat auch endlich ein Oberlandesgericht festgestellt, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und schadensersatzpflichtig ist. Auch ein Software-Update entlässt VW nicht aus der Verantwortung. Schadensersatzansprüche gegen VW können nach wie geltend gemacht werden, da die Verjährung der Forderungen in den meisten Fällen noch nicht eingetreten ist“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.
Sprechen Sie uns an
Die Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an.
Mehr Informationen: www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal/