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Baurecht und Verbraucherrecht | 10.06.2021

Geldwäsche

Neues aus dem Geldwäsche­gesetz: Vorsicht vor Geldwäsche mit Krypto­währungen

Geldwäsche­verdacht im Zusammenhang mit Krypto­währung

Immer mehr Menschen ziehen Vorteile aus Krypto­währungen wie z. B. dem Bitcoin. Die für jeden zugänglichen Krypto­währungen ermöglichen einen digitalen Zahlungs­verkehr ohne zentrale Verwaltungen. Zudem bieten sie eine sofortige Abwicklung, niedrige Gebühren und vor allem – Anonymität.

Diese kann den Nutzern jedoch auch zum Verhängnis werden. Aufgrund der Tatsache, dass immer mehr Kriminelle Krypto­währungen nutzen, um Geld zu waschen, stehen häufig auch normale Benutzer von Krypto­währungen unter einem Geldwäsche­verdacht.

Gesetzliche Regelungen der Geldwäsche

Zum einen ist der Straf­bestand der Geldwäsche in § 261 StGB geregelt. Es handelt sich dabei um eine Straftat, bei der den Betroffenen in besonders schweren Fällen sogar eine Freiheits­strafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden kann. Diese Regelung soll das Ein­schleusen von Vermögens­gegenständen aus organisierter Kriminalität und verwandten Kriminalitäts­formen wie zum Beispiel Betrug, Korruption, Steuer­hinter­ziehung oder Terrorismus­finanzierung in den legalen Finanz- und Wirtschafts­kreislauf unterbinden.

Des Weiteren ergeben sich aus dem Geldwäsche­gesetz Melde-, Sorgfalts- und Dokumentations­pflichten für bestimmte Personen und Unter­nehmern. Diese dienen dem Zweck, die mutmaßlichen Täter besser zu verfolgen.

Kryptowährungen und wieso die Geldwäsche dadurch vereinfacht worden ist

Krypto­währungen beruhen auf der sogenannten Blockchain-Technologie, durch welche die Transaktionen auf pseudonymer Basis ermöglicht werden. Es wird also mit Geld gerechnet, dass es eigentlich gar nicht gibt. Die aktuellen Gesetze reichen zudem nicht aus, um die Blockchain-Technologie genügend zu regulieren. Ferner kann die Herkunft der Krypto­währung mithilfe von Tumbler-Diensten problemlos verschleiert werden. All diese Aspekte haben zur Folge, dass die Geldwäsche den Kriminellen leichter gemacht wird.

Geldwäscheverdacht: Was man tun kann, um nicht beschuldigt zu werden

Die zunehmende Anzahl an Geldwäsche-Fällen in der letzten Zeit führt dazu, dass die Banken zunehmend auch legitime Geldflüsse, die auf Krypto­währungen basieren, als Geldwäsche­versuche werten. Achten Sie darauf, ausschließlich seriöse Plattformen zum Handeln mit solchen Währungen zu nutzen. Dazu gehören unter anderem die Plattformen: Roboforex, Libertex, Etoro und BDSwiss. Des Weiteren ist es von sehr großer Bedeutung, die Herkunft jeder Krypto­währung so genau wie möglich zu dokumentieren. Andernfalls können die Banken aufgrund der Anonymität im Bereich der Krypto­währung nicht so leicht nach­vollziehen, woher Sie die großen Geldsummen haben und folglich den Geldwäsche­verdacht melden.

Geldwäscheverdacht? - Wir helfen Ihnen gerne

Falls auch Sie der Geldwäsche beschuldigt wurden oder ein Geldwäsche­verdacht gegen Sie vorliegt, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann für die Beratung zur Seite und kann Ihnen den Rechtsweg eröffnen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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