Die Kunden wussten von nichts – auch nichts von den Risiken, die mit solchen Vorserienfahrzeugen verbunden sein können. Zumal auch offenbar bei VW nicht bekannt ist, inwieweit sich diese Modelle von der zugelassenen Serienproduktion unterscheiden.
VW startet Rückkaufprogramm
Wie der „Spiegel“ berichtet, sollen solche Fahrzeuge zwischen 2006 und 2015 verkauft worden sein. 9.000 Fahrzeuge der Baujahre 2010 bis 2015 sollen von Prüfern als Risikofahrzeuge eingestuft worden sein. Seit 2016 sollen die Vorfälle in dem Konzern bekannt sein, ein Rückkaufprogramm startet VW allerdings erst jetzt. Zudem soll das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für rund 4.000 dieser Fahrzeuge verpflichtend angeordnet haben.
Begründung: „Unklarer Bauzustand“
VW-Käufer müssen sich also nicht wundern, wenn sie Post von Volkswagen erhalten und ihnen der Rückkauf ihres Pkw angeboten wird. Dies wird in den Schreiben damit begründet, dass der Bauzustand möglicherweise nicht dem zum Vermarktungszeitpunkt aktuellen Serienstand entsprochen hat. Der Kunde soll sich dann zur weiteren Abwicklung an eine Telefon-Hotline wenden.
Abgasmanipulation auch bei Test-Fahrzeugen nicht ausgeschlossen
Die Rückkaufaktion hat also erstmal nichts mit dem Dieselskandal zu tun. Allerdings schließt das eine das andere nicht aus. So kann ein Fahrzeug nicht nur von Abgasmanipulationen betroffen sein, sondern als i-Tüpfelchen kann es sich auch noch um ein solches Test-Fahrzeug handeln. So ist es jetzt einem Mandanten von Brüllmann Rechtsanwälte ergangen. Bei seinem Fahrzeug wurden nicht nur die Abgaswerte manipuliert, sondern es entspricht auch nicht der zugelassenen Serienfertigung. „Es ist schon unglaublich, was bei VW in den vergangenen Jahren offenbar alles möglich war und wie Kunden getäuscht wurden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der den Mandanten im Abgasskandal vertritt.
Anwaltstipp: Rückkaufangebot genau prüfen
Schadensersatzansprüche dürften sich sowohl für die durch den Abgasskandal geschädigten VW-Kunden ergeben als auch für die Verbraucher, denen solche Testfahrzeuge verkauft wurden. „In beiden Fällen wurden die Kunden von VW getäuscht. Dass sich VW aufgrund der Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht haben, haben inzwischen zahlreiche Gerichte entschieden. Bei den Vorserienfahrzeugen sollten die betroffenen Kunden genau auf das Rückkaufangebot achten. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer dürfte VW hier nicht abziehen, sondern müsste den vollen Kaufpreis erstatten“, so Rechtsanwalt Gisevius.
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Die Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.
Mehr Informationen: www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal/