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Kaufrecht, Verbraucherrecht und Vertragsrecht | 18.12.2018

Verkauf von Testfahrzeugen

Neuer Skandal bei VW: Konzern verkaufte ungeprüfte Vorserien­fahrzeuge

VW hat tausende Risiko­fahrzeuge an ahnungslose Kunden verkauft

Als ob VW mit dem Abgas­skandal nicht schon genug Vertrauen verspielt hätte, setzt der Konzern noch einen oben drauf. Wie jetzt bekannt wurde, hat Volkswagen sogenannte Vorserien­fahrzeuge über einen Zeitraum von mehreren Jahren ungeprüft an Kunden verkauft.

Die Kunden wussten von nichts – auch nichts von den Risiken, die mit solchen Vorserien­fahrzeugen verbunden sein können. Zumal auch offenbar bei VW nicht bekannt ist, inwieweit sich diese Modelle von der zugelassenen Serien­produktion unter­scheiden.

VW startet Rückkaufprogramm

Wie der „Spiegel“ berichtet, sollen solche Fahrzeuge zwischen 2006 und 2015 verkauft worden sein. 9.000 Fahrzeuge der Baujahre 2010 bis 2015 sollen von Prüfern als Risiko­fahrzeuge eingestuft worden sein. Seit 2016 sollen die Vorfälle in dem Konzern bekannt sein, ein Rückkauf­programm startet VW allerdings erst jetzt. Zudem soll das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für rund 4.000 dieser Fahrzeuge verpflichtend angeordnet haben.

Begründung: „Unklarer Bauzustand“

VW-Käufer müssen sich also nicht wundern, wenn sie Post von Volkswagen erhalten und ihnen der Rückkauf ihres Pkw angeboten wird. Dies wird in den Schreiben damit begründet, dass der Bauzustand möglicher­weise nicht dem zum Vermarktungs­zeitpunkt aktuellen Serienstand entsprochen hat. Der Kunde soll sich dann zur weiteren Abwicklung an eine Telefon-Hotline wenden.

Abgasmanipulation auch bei Test-Fahrzeugen nicht ausgeschlossen

Die Rückk­aufaktion hat also erstmal nichts mit dem Diesel­skandal zu tun. Allerdings schließt das eine das andere nicht aus. So kann ein Fahrzeug nicht nur von Abgas­manipulationen betroffen sein, sondern als i-Tüpfelchen kann es sich auch noch um ein solches Test-Fahrzeug handeln. So ist es jetzt einem Mandanten von Brüllmann Rechts­anwälte ergangen. Bei seinem Fahrzeug wurden nicht nur die Abgaswerte manipuliert, sondern es entspricht auch nicht der zugelassenen Serien­fertigung. „Es ist schon unglaublich, was bei VW in den vergangenen Jahren offenbar alles möglich war und wie Kunden getäuscht wurden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der den Mandanten im Abgas­skandal vertritt.

Anwaltstipp: Rückkaufangebot genau prüfen

Schadens­ersatz­ansprüche dürften sich sowohl für die durch den Abgas­skandal geschädigten VW-Kunden ergeben als auch für die Verbraucher, denen solche Test­fahrzeuge verkauft wurden. „In beiden Fällen wurden die Kunden von VW getäuscht. Dass sich VW aufgrund der Abgas­manipulationen schadens­ersatz­pflichtig gemacht haben, haben inzwischen zahlreiche Gerichte entschieden. Bei den Vorserien­fahrzeugen sollten die betroffenen Kunden genau auf das Rückkauf­angebot achten. Eine Nutzungs­entschädigung für die gefahrenen Kilometer dürfte VW hier nicht abziehen, sondern müsste den vollen Kaufpreis erstatten“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Sprechen Sie uns an

Die Kanzlei Brüllmann Rechts­anwälte ist Kooperations­partner der IG Diesel­skandal und bietet Ihnen eine kostenlose Erst­ein­schätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal/

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