Deutsche Direkt Inkasso schaltet Google-Werbung
Gleichzeitig schaltet die Deutsche Direkt Inkasso Werbung bei Google. Wer das Suchwort „Gewerbeauskunft-Zentrale“ bei Google eingibt, findet die Homepage des Inkassounternehmens als einen der ersten Treffer. Dabei gibt sich das Unternehmen seriös und wirbt mit folgenden Worten für seine Seite: „Infos und Erfahrungen zu Gewerbeauskunft-Zentrale“. Auf der Homepage selbst werden dann „Urteile der GWE Wirtschaftsinformations GmbH“ veröffentlicht. Der Clou: Es werden vor allem die wenigen Amtsgerichtsurteile veröffentlicht, die der Gewerbeauskunft-Zentrale Recht geben.
Deutsche Direkt Inkasso wirbt mit den Urteilen zugunsten der Gewerbeauskunft-Zentrale
Die Verfahren, in denen die Gewerbeauskunft-Zentrale unterlegen ist, werden geflissentlich verschwiegen. Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH weist insbesondere auf die entsprechenden Urteile des Amtsgerichts sowie des Landgerichts Düsseldorf hin (siehe AG Düsseldorf - Urteil vom 30.06.2011, Az. 28 C 15346/10 und LG Düsseldorf - Urteil vom 15.04.2011, Az. 38 O 148/10).
Was Sie tun können
Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät weiterhin: Kämpfen Sie für Ihr Recht! Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hilft Ihnen bundesweit schnell und effektiv. Wir führen die nötige Korrespondenz, um Ihre rechtlichen Beziehungen zu den Betreibern des Allgemeinen Gewerbeverzeichnisses zu beenden und Ihre Rechte zu verteidigen. Dabei sind die Rechtsanwaltsgebühren überschaubar. Wir bieten Ihnen aktuell an, Sie zum Pauschalhonorar von 178,50 Euro (150,00 Euro netto zzgl. 19 % USt.) außergerichtlich zu vertreten.
Neu: Sofortauftrag per E-Mail oder Fax:
Oder beauftragen Sie uns einfach per E-Mail (an info@si-recht.de) oder Fax (+ 49 (0)30 8 871 0 482). Senden Sie uns folgende Angaben:
- Ihren Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Faxnummer und Telefonnummer
- Ihren Auftrag: Wir benötigen Ihre verbindliche Erklärung, dass Sie uns beauftragen. Hierzu genügt ein Satz (Ich beauftrage Sie mit der außergerichtlichen Wahrnehmung meiner Interessen in Sachen ______ ./. ______ ).
- Ihre Korrespondenz mit der Gegenseite (das Vertragsformular, Rechnungen, Mahnungen, Anwaltsschreiben, sowie Ihre Schreiben an die Gegenseite). Diese Unterlagen können Sie uns per E-Mail, Fax oder Post zusenden.
Wir antworten Ihnen innerhalb eines Werktages und bestätigen Ihnen den Auftrag. Bei Fragen können Sie sich jederzeit telefonisch oder per E-Mail über den Sachstand informieren.