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Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsrecht | 12.08.2020

Bußgeld

Neue Bußgeld­katalog: Minister rudert zurück!

Formfehler bremst Reform Neue Regeln aus

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Mark Eplinius

Eigentlich galt seit April 2020 eine angepasste StVO, mit neuen Regeln und drastisch erhöhten Bußgeldern.

Aber: Wegen formeller Fehler wurden die Neuerungen für unwirksam erklärt. Die einzelnen Bundes­länder wenden derzeit wieder die alten Regeln an und überprüfen sogar, ob eingezogener Führer­scheine bei Fahr­verboten zurück­gegeben werden.

„Billigkeitsprüfung“ bei bereits rechtskräftigen Bescheiden

Bei bereits rechtskräftigen Bescheiden (wenn Sie keinen Einspruch eingelegt haben) wollten die Bundes­länder eine „Billigkeits­prüfung“ durchführen, wenn nach dem alten Bußgeld­katalog kein Fahrverbot verhängt worden wäre. Sie betreffe aber nur die Verfahren mit einem Fahrverbot als Sanktion.

Bei noch andauernden Verfahren werden die Bescheide zurück­genommen und anschließend Bescheide altem Recht erlassen.

Anwaltliche Hilfe ratsam

Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie sich schnell an einen Verkehrs­anwalt wenden. Dieser hilft Ihnen und sorgt dafür, dass die Strafe aus dem Bescheid vielleicht deutlich geringer ausfällt. Und eine entsprechende Rechts­schutz­versicherung übernimmt die Kosten dafür!

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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