Aber: Wegen formeller Fehler wurden die Neuerungen für unwirksam erklärt. Die einzelnen Bundesländer wenden derzeit wieder die alten Regeln an und überprüfen sogar, ob eingezogener Führerscheine bei Fahrverboten zurückgegeben werden.
„Billigkeitsprüfung“ bei bereits rechtskräftigen Bescheiden
Bei bereits rechtskräftigen Bescheiden (wenn Sie keinen Einspruch eingelegt haben) wollten die Bundesländer eine „Billigkeitsprüfung“ durchführen, wenn nach dem alten Bußgeldkatalog kein Fahrverbot verhängt worden wäre. Sie betreffe aber nur die Verfahren mit einem Fahrverbot als Sanktion.
Bei noch andauernden Verfahren werden die Bescheide zurückgenommen und anschließend Bescheide altem Recht erlassen.
Anwaltliche Hilfe ratsam
Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie sich schnell an einen Verkehrsanwalt wenden. Dieser hilft Ihnen und sorgt dafür, dass die Strafe aus dem Bescheid vielleicht deutlich geringer ausfällt. Und eine entsprechende Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten dafür!