Negative Bewertungen können erhebliche Auswirkungen auf das eigene Unternehmen haben, da beispielsweise die Gewinnung von Neukunden durch die Bewertungen vereitelt wird. Durch die Rechtsprechung ist bereits eindeutig geklärt, dass Bewertungsportale, auf denen ungerechtfertigte Bewertungen abgegeben wurden, zu einer Löschung dieser Bewertungen verpflichtet sind.
Sehr lange Bearbeitungszeit - insbesondere bei Google
Bei einigen Bewertungsplattformen dauert es jedoch sehr lange, bis die negativen Bewertungen gelöscht werden. Google beispielsweise weist seit einigen Monaten darauf hin, dass es aufgrund von Vorsorgemaßnahmen als Reaktion auf die Ausbreitung von COVID-19 länger dauern könne, bis eine Bearbeitung erfolge. Regelmäßig erfolgt eine Löschung der Bewertungen durch Google dann erst nach mehreren Wochen.
Dies ist für die bewerteten Unternehmen äußerst unbefriedigend, da die negative Bewertung dadurch über einen langen Zeitraum hinweg für jedermann zu sehen ist und die Gefahr besteht, dass die Bewertung in dieser Zeit negative Auswirkungen entfaltet.
Einstweiliger Rechtsschutz möglich!
Doch diese langen Bearbeitungszeiten müssen nicht hingenommen werden. In mehreren Verfahren wurde nun gerichtlich festgestellt, dass die Bearbeitungszeiten von Google deutlich zu lange sind. Den Verfahren lag jeweils ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Google zugrunde, nachdem Google auf Löschungsaufforderungen hin mehrere Wochen lang nicht tätig geworden ist.
Die zuständigen Landgerichte sind zutreffend zu dem Ergebnis gekommen, dass dies auch nicht aufgrund der Corona-Pandemie gerechtfertigt sei. Daher ergingen einstweilige Verfügungen, mit denen Google zu einer Löschung der Bewertungen verpflichtet wurden. Für den Fall einer Zuwiderhandlung drohen Google Bußgelder von bis zu 250.000,00 Euro.
Voraussetzung für einen Anspruch auf eine einstweilige Verfügung ist, dass binnen eines Monats nach Kenntniserlangung der negativen Bewertung gegen das Bewertungsportal vorgegangen und zudem glaubhaft gemacht wird, dass es sich um eine ungerechtfertigte Bewertung handelt.
Zeitnahes Handeln erforderlich
Wenn auch Sie feststellen, dass sie zu Unrecht eine schlechte Bewertung erhalten haben, lohnt es sich sehr zeitnah tätig zu werden.
Wir helfen Ihnen gerne!
Wir verfügen über eine große Erfahrung in diesem Bereich und unterstützen gerne auch Sie bei einer schnellen und erfolgreichen Durchsetzung Ihres Unterlassungsanspruchs gegen Google oder andere Bewertungsportale. Vereinbaren Sie dazu am besten direkt einen Termin für eine kostenlose Erstberatung bei uns.