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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 29.11.2016

Insolvenz

Nächste Pleite bei Mittel­stands­anleihen: Mode­unternehmen Laurèl ist insolvent

Anleger sollten Schadens­ersatz­ansprüche wegen fehlerhafter Anlage­beratung prüfen lassen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Wittmann

Die chinesische Shenzhen Oriental Fashion Asset Management Co. Ltd. Hatte zuletzt als strategischer Investor Interesse gezeigt und nun aber kurzfristig mitgeteilt, „für ein Investment in die Laurèl GmbH außerhalb der Insolvenz nicht mehr zur Verfügung“ zu stehen.

Chinesischer Übernahmeinteressent spring ab

Die chinesische Shenzhen Oriental Fashion Asset Management Co. Ltd. Hatte zuletzt als strategischer Investor Interesse gezeigt und nun aber kurzfristig mitgeteilt, „für ein Investment in die Laurèl GmbH außerhalb der Insolvenz nicht mehr zur Verfügung“ zu stehen.

Unmut unter den Anleihegläubigern

Das Unternehmen hatte seine Anleihe­gläubiger im Vorfeld ersucht, einer Herabsetzung der jeweiligen Haupt­forderung auf 22 % zustimmen. Darüber hinaus sollten fällige Zins­zahlungen gestundet werden, außerdem stand eine vorzeitige Rück­zahlung des Zins­papieres in Rede, so unter anderem das Handels­blatt. Ganz offen­sichtlich hatten diese Verlangen zu erheblichem Unmut unter den Anleiheg­läubigern geführt. Hintergrund dürfte hier die Vermutung sein, dass die Alt­eigentümer gegenüber den Anleiheg­läubigern unter diesen Prämissen erheblich bessergestellt worden wären.

Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung

Diese neuerliche Insolvenz bedeutet für den Markt der Mittel­stands­anleihen ein weiteres fatales Signal. Fraglich steht auch in diesem Fall, wer möglicher­weise für das zu beobachtende Desaster verantwortlich zu stellen ist und eventuell haftbar gemacht werden könnte. Für die betroffenen Investoren, hier insbesondere die sprich­wörtlichen Klein­anleger, dürfte darüber hinaus im Fokus die Frage­stellung nach möglicher­weise fehlerhafter Anlage­beratung gegenüber Banken, Vermittlern und Beratern stehen. Diese sind jedenfalls regelhaft nach höchst­richterlicher Entscheidungen zu objekt-und anleger­gerechter Beratung verpflichtet.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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