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Schadensersatzrecht | 29.06.2018

Abgas­skandal

Nachrüstung oder Zwangsstill­legung: Was tun, wenn Zwangs­stillegung des Diesel­fahrzeugs droht?

Erste Diesel­fahrzeuge mit manipulierter Abgas-Software bereits stillgelegt

Für zahlreiche Diesel­inhaber kommt es zurzeit zu einem bösen Erwachen. Etwa 15.000 Diesel­fahrzeugen droht nun die Zwangsstill­legung. In München und Hamburg haben die Behörden schon erste Diesel­fahrzeuge mit manipulierter Abgas-Software zwangsweise stillgelegt.

Dieselfahrern droht die Zwangsstilllegung

Die Halter hatten auf die mehrfache Aufforderung zum Update der Motoren­steuerung nicht reagiert. In Hamburg sollen laut Presse­berichten zwei Pkw aus dem Verkehr gezogen worden sein, in München einer. Andere Städte werden dem Beispiel mit großer Wahrscheinlichkeit folgen. „Bei laufenden Zivilklagen lenken die Behörden oft ein und setzen das Verfahren nach Wider­spruchs­einlegung bis zur rechtskräftigen Entscheidung aus“, weiß der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechts­anwälte aus Erfahrung.

VW- und Audi-Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2014 betroffen

Betroffen sind die VW- und Audi-Modelle der Baujahre 2009 bis 2014 mit dem EA 189-Dieselmotor. Bei diesen Diesel­fahrzeugen läuft jetzt für die Halter die anderthalb­jährige Frist ab, das Software-Update aufspielen zu lassen. Wer diese Frist verstreichen lässt, muss mit dem Verlust der Zulassung rechnen. Bundesweit sollen etwa 15.000 Halter die illegale Software nicht durch eine legale ersetzt haben. Deutschland­weit betraf die Rückruf-Aktion 2,46 Millionen Fahrzeuge. „Für die betroffenen Diesel­inhaber ist die aktuelle Situation ein Problem.

Abgasmanipulierte Software als Beweismittel bei Klagen

Das Aufspielen eines Updates können wir nicht empfehlen“, sagt Rechtsanwalt Hahn. „Das Update kann negative Auswirkungen auf den Motor haben und zu erhöhten Verbrauch und Verschleiß führen. Ferner ist die Abgas­manipulierte Software ein Beweis­mittel, wenn der Halter gegen den Hersteller klagen möchte“, weiß Rechtsanwalt Hahn. „Spätestens dann, wenn die nächste TÜV-Haupt­untersuchung ansteht, lässt sich das Aufspielen des Update wohl nicht mehr verhindern“, ergänzt der Rechtsanwalt.

Kämpfen Sie für ihr Recht

„Deswegen ist es aus unserer Sicht so wichtig, Schadens­ersatz­ansprüche gegen den Hersteller, zum Beispiel gegen VW, klagweise geltend zu machen. Die Geltend­machung eines solchen Anspruchs ist deswegen sehr interessant, weil Diesel­fahrzeuge auf dem Gebraucht­markt nur noch mit erheblichen Abschlägen verkauft werden können“, so Rechtsanwalt Peter Hahn.

Schadensersatz auch nach Durchführung des Software­-Updates möglich

„Gerade Diesel­fahrzeug-Inhaber mit einer eintrittspflichtigen Rechtschutz­versicherung sollten daher nicht länger warten, für ihre Interessen aktiv zu werden“, meint Rechtsanwalt Hahn. „Auch bei einem aufgespielten Update bestehen noch gute Erfolgs­aussichten, den Rechts­streit zu gewinnen. Außerdem lassen mit den Diesel-Herstellern oft auch schon relativ früh vergleichsweise Einigungen finden. Spätestens dann sind auch mögliche Probleme mit einer drohenden Zwangsstill­legung erledigt“, sagt Rechtsanwalt Hahn abschließend.

Weitere Informationen erhalten Sie unter

https://wertverlust-diesel.de/

Neu: Informations­portal für Mercedes-Fahrer

https://mercedes-schadensersatz.de/

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