Mitte 2015 kam ans Licht, dass VW Millionen ihrer Dieselwagen manipuliert hat. Durch die Manipulation ist der Abgaswert des Autos auf dem Prüfstand wesentlich niedriger, als er auf den Straßen tatsächlich ist. Durch eine Schummelsoftware werden die Werte manipuliert. Dadurch können Umweltvorschriften umgangen werden und die Zulassung der Autos hat funktioniert. Als dann der Betrug ans Licht kam, startete VW zunächst bis heute verschiedene Rückrufaktionen. Die Manipulation der Wagen führte in Amerika für VW bereits zu Zahlungen von über 25 Milliarden Euro. Auch die mehr als 2 Millionen betroffenen Autofahrer in Deutschland sind mittlerweile vors Gericht gezogen und erlangen immer wieder verbraucherfreundliche Urteile.
Keine TÜV-Plakette ohne Nachrüstung
Viele Käufer haben sich einen VW angeschafft, gerade weil die Abgaswerte so gut waren. Die Manipulation konnte ja schließlich keiner erahnen. Jetzt ist es jedoch sogar so weit gekommen, dass betroffene Autos bei der nächsten TÜV Kontrolle möglicherweise keine Plakette mehr erhalten. VW bietet den Fahrern zwar an, kostenfrei an der Rückrufaktion teilzunehmen und dadurch eine Nachrüstung vorzunehmen. Jedoch ist es rechtlich den Fahrern selbst überlassen, ob sie eine Nachrüstung vornehmen wollen oder sogar die Nachlieferung eines typgleichen Wagens verlangen.
Software wird ab dem 1. Juli 2017 als erheblicher Mangel gewertet
Der TÜV-Rheinland-Sprecher Wolfgang Partz teilte mit, dass die Software ab dem 1. Juli 2017 als erheblicher Mangel gewertet werden würde. Dadurch wird dann die allgemeine Betriebserlaubnis erst nach einem Motor-Update wieder erteilt.
Auch TÜV-Nord-Sprecher Rainer Camen sagte, dass eine Plakette nicht erteilt werden würde, wenn ein Autofahrer nicht nachrüsten lässt.
Kämpfen Sie für Ihr Recht!
Sind Sie Fahrer eines betroffenen Fahrzeugs sollten Sie nicht zögern, sich anwaltliche Hilfe zu suchen und Ihre Möglichkeiten überprüfen zu lassen.
Mit Hilfe eines kompetenten Anwalts können Sie gegen VW oder Ihren Fahrzeughändler vorgehen und so die Neulieferung eines Wagens einklagen, ohne sich Sorgen um die nächste TÜV-Prüfung zu machen.