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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 09.05.2018

VW-Abgas­skandal

Nach­rüstung oder Stilllegung: Keine TÜV-Plakette für VW-Diesel?

Ohne Software­update gibt es keine TÜV-Plakette

Fahrer eines von dem Abgas­skandal betroffenen Wagens müssen um ihre TÜV-Plakette zittern.

Mitte 2015 kam ans Licht, dass VW Millionen ihrer Dieselwagen manipuliert hat. Durch die Manipulation ist der Abgaswert des Autos auf dem Prüfstand wesentlich niedriger, als er auf den Straßen tatsächlich ist. Durch eine Schummel­software werden die Werte manipuliert. Dadurch können Umwelt­vorschriften umgangen werden und die Zulassung der Autos hat funktioniert. Als dann der Betrug ans Licht kam, startete VW zunächst bis heute verschiedene Rückruf­aktionen. Die Manipulation der Wagen führte in Amerika für VW bereits zu Zahlungen von über 25 Milliarden Euro. Auch die mehr als 2 Millionen betroffenen Autofahrer in Deutschland sind mittlerweile vors Gericht gezogen und erlangen immer wieder verbraucher­freundliche Urteile.

Keine TÜV-Plakette ohne Nachrüstung

Viele Käufer haben sich einen VW angeschafft, gerade weil die Abgaswerte so gut waren. Die Manipulation konnte ja schließlich keiner erahnen. Jetzt ist es jedoch sogar so weit gekommen, dass betroffene Autos bei der nächsten TÜV Kontrolle möglicher­weise keine Plakette mehr erhalten. VW bietet den Fahrern zwar an, kostenfrei an der Rückrufaktion teilzunehmen und dadurch eine Nach­rüstung vorzunehmen. Jedoch ist es rechtlich den Fahrern selbst überlassen, ob sie eine Nach­rüstung vornehmen wollen oder sogar die Nach­lieferung eines typgleichen Wagens verlangen.

Software wird ab dem 1. Juli 2017 als erheblicher Mangel gewertet

Der TÜV-Rheinland-Sprecher Wolfgang Partz teilte mit, dass die Software ab dem 1. Juli 2017 als erheblicher Mangel gewertet werden würde. Dadurch wird dann die allgemeine Betriebs­erlaubnis erst nach einem Motor-Update wieder erteilt.

Auch TÜV-Nord-Sprecher Rainer Camen sagte, dass eine Plakette nicht erteilt werden würde, wenn ein Autofahrer nicht nachrüsten lässt.

Kämpfen Sie für Ihr Recht!

Sind Sie Fahrer eines betroffenen Fahrzeugs sollten Sie nicht zögern, sich anwaltliche Hilfe zu suchen und Ihre Möglichkeiten überprüfen zu lassen.

Mit Hilfe eines kompetenten Anwalts können Sie gegen VW oder Ihren Fahrzeug­händler vorgehen und so die Neulieferung eines Wagens einklagen, ohne sich Sorgen um die nächste TÜV-Prüfung zu machen.

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