Aquila Gruppe bietet Anlegern Beteiligungen an Ökofonds an
Die Aquila Gruppe hat offenbar diesen Trend erkannt und auf solche alternativen Fonds einen Schwerpunkt gelegt. Neben Kapitalanlagen aus den Bereichen Landwirtschaft oder Schiffsfonds bietet die Aquila Gruppe den Anlegern auch Beteiligungen an Ökofonds an, die in Solarenergie, Wasserkraft oder auch Windkraft investieren, beispielsweise Aquila SolarInvest, Aquila WindpowerInvest oder Aquila HydropowerInvest.
Beteiligungen an geschlossenen Fonds sind mit Risiken verbunden
„Grundsätzlich sind Beteiligungen an geschlossenen Fonds mit Risiken für die Anleger verbunden. Das gilt auch und manchmal sogar besonders für Beteiligungen an solchen nachhaltigen oder grünen Fonds“, sagt Rechtsanwalt Florian Hitzler, Brüllmann Rechtsanwälte. Denn: Gerade im Bereich der erneuerbaren Energien kommt es im In- und Ausland immer wieder zu Gesetzesänderungen. Zudem können auch technische Schwierigkeiten die Realisierung der Fondsobjekte verzögern. Dadurch kann die Wirtschaftlichkeit der Fondsgesellschaften beeinträchtigt werden, was die Anleger z.B. in Form von ausbleibenden Ausschüttungen zu spüren bekommen können.
Überprüfung von Ökofonds durch Stiftung Warentest
Schon im Oktober 2013 wies die Stiftung Warentest auf massive Probleme bei sog. Ökofonds hin. 24 Stiftung Warentest auf massive Probleme bei sog. Ökofonds hin wurden von den Finanztestern geprüft, nicht einer konnte sie überzeugen. 14 der geprüften Fonds fielen schon bei einer Vorprüfung durch, da die Tester sie als zu risikoreich für private Anleger einstuften. Von den verbleibenden zehn Fonds erreichten gerade einmal zwei die Bewertung „ausreichend“. Der Rest fiel glatt durch. Die Prognosen seien viel zu optimistisch, die Liquiditätsrücklagen oder Instandhaltungskosten wurden dafür viel zu knapp kalkuliert. Die Finanztester überprüften auch Fonds von Aquila Capital. Der Fonds Aquila HydropowerInvest IV fiel aufgrund des hohen Fremdwährungsrisikos schon vorher durch und auch der Aquila Solarinvest VII wurde mit mangelhaft bewertet.
Die Untersuchung zeigt, wie hoch das Risiko für die Anleger ist. „Die Anleger sind sich oft nicht darüber im Klaren, dass sie mit den Fondsanteilen unternehmerische Beteiligungen erwerben. Das bedeutet, dass sie nicht nur am Erfolg partizipieren können, sondern auch im unternehmerischen Risiko stehen. Im schlimmsten Fall kann das mit dem Totalverlust des investierten Geldes enden“, so Rechtsanwalt Hitzler.
Anleger haben Anspruch auf umfassende Aufklärrung
Allerdings haben die Anleger auch einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Das heißt, dass die Anleger über die Funktionsweise und die Risiken eines geschlossenen Fonds umfassend aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise in der Regel auch die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und ggf. auch Wechselkursschwankungen. Anlegergerecht bedeutet beispielsweise auch, dass sicherheitsorientierten Anlegern keine risikoreichen Geldanlagen vermittelt werden dürfen. Rechtsanwalt Hitzler: „Wurde die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, kann das für die Anleger rechtliche Möglichkeiten eröffnen. Dann können sie möglicherweise aus dem Fonds wieder aussteigen oder Schadensersatzansprüche geltend machen.“
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