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Arbeitsrecht | 07.08.2015

Urlaubsanspruch

Nach verpasstem Rückflug nicht rechtzeigt wieder am Arbeitsplatz: Lohnkürzung oder Urlaubskürzung?

Was passiert bei verspäteter Rückkehr aus dem Urlaub?

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Thilo Seelbach, LL.M.

Manchmal kann man nichts dafür: Wenn am Urlaubsort der Rückflug zurück in die Heimat gestrichen wird und deshalb der erste Arbeitstag nach dem Urlaub nicht angetreten werden kann, hat der Arbeitnehmer ein Problem. Er sollte sich mit dem Arbeitgeber darüber einigen, wie mit dem zusätzlichen Arbeitsausfall umzugehen ist. Aber einfach einen Urlaubstag streichen darf der Arbeitgeber nicht.

Zunächst einmal ist der Arbeitnehmer, der nicht rechtzeitig aus dem Urlaub zurückkehrt, gehalten, seinen Arbeitgeber über das Fernbleiben vom Arbeitsplatz umgehend zu informieren, sobald er Kenntnis von der Verzögerung der Rückreise hat.

Darf der Chef einen Urlaubstag abziehen?

Danach stellt sich die Frage, wie mit der ungewollten Fehlzeit umzugehen ist. Was der Arbeitgeber nicht machen darf, ist, einfach ohne Absprache den Fehltag vom Urlaub des Arbeitnehmers abzuziehen. Der Resturlaub bleibt vielmehr in voller Höhe bestehen.

Darf der Arbeitgeber das Gehalt kürzen?

Allerdings kann der Arbeitgeber wegen des zusätzlichen Fehltags den Lohn kürzen. Denn wenn der Arbeitnehmer keine Arbeit erbringt, bekommt er für diese Zeit auch keine Vergütung. Der Arbeitnehmer sollte aber immer den Dialog mit dem Arbeitgeber suchen und eine einvernehmliche Lösung anstreben, so dass beispielsweise ein Ausgleich über Überstunden vereinbart werden kann.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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