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Kartellrecht und Schadensersatzrecht | 14.08.2017

PKW-Kartell

Nach LKW-Kartell: EU-Kommission ermittelt nun auch im PKW-Kartell Skandal

Können Schadens­ersatz­ansprüche geltend gemacht werden?

Es ist noch gar nicht so lange her, dass die EU Wettbewerbs­kommission eine Rekord­strafe in Höhe von 2,93 Milliarden gegen ein LKW-Kartell verhängte, dass 14 Jahre lang den Markt manipulierte und an dem neun von zehn der in Europa produzierenden LKW Hersteller beteiligt waren.

Möglicher­weise wurde jetzt auch bei den PKW-Herstellern ein Kartell-„Sumpf“ offengelegt.

So berichtete vor kurzem der „Spiegel“ über ein Kartell von fünf deutschen Automobil­herstellern, die sich unter anderem auf kleinere AdBlue-Tanks geeinigt haben sollen.

Für das technische Verständnis:

Damit die Diesel­fahrzeuge die strengen Abgasnormen auf dem Prüfstand erreichen können, ist nicht nur „Schummel­software“ im Spiel, auch die Abgas­nach­behandlung muss effizient arbeiten. Das funktioniert aber nur, wenn große Mengen der Harnstoff­lösung „AdBlue“ eingespritzt werden. Diese neutralisiert nämlich Schadstoffe, die bei der Verbrennung anfallen.

AdBlue-Tanks zu klein

Im Alltags­betrieb aber wird AdBlue dann auf ein Minimum reduziert, so dass die Diesel­fahrzeuge zu viele Schadstoffe ausstoßen. Nun berechnen die Hersteller aber die Intervalle für das Nachfüllen, das ausschließlich in der Werkstatt durch­geführt wird, dermaßen großzügig, dass die Kontroll-Behörden eigentlich von sich aus auf ein Miss­verhältnis zwischen der Tankgröße und dem Nachfüll­intervall hätten kommen müssen. Nach einer Studie der nieder­ländischen Wissenschafts­organisation TNO, die Wirtschafts­Woche berichtete darüber bereits im März 2016, waren die AdBlue-Tanks der untersuchten Fahrzeuge um 40 bis zu 80 Prozent zu klein.

Die EU-Wettbewerbs­behörde stützt sich bei ihrer Untersuchung unter anderem auf ein Audi-Dokument vom April 2010, in dem genau vorgerechnet wird, wie der Konzern durch den Verbau kleinerer Tanks Platz, Gewicht und Geld spart.

PKW-Herstellern drohen hohe Kartellstrafen

Sollte sich der Verdacht einer Absprache unter den PKW-Herstellern bestätigen, drohen ähnlich wie beim LKW-Kartell hohe Strafen. Zudem kommen dann auch Schadens­ersatz­klagen der Automobil­besitzer ins Spiel, da der Wettbewerb durch das Kartell eingeschränkt war, der technische Fortschritt behindert wurde und Umwelt­auflagen vorsätzlich missachtet wurden.

Wie geschädigte Käufer von einer Entscheidung der EU Kommission profitieren könnten

Wenn die EU-Kommission eine Kartell-Strafe verhängen würde, könnten sowohl Käufer als auch Leasing­nehmer für Fahrzeuge Schadens­ersatz fordern. Experten gehen von 10 - 20 % des Kaufpreises aus. Da man sich im Verfahren auf die Kartell-Strafe berufen kann, würde es in erster Linie um die Höhe der Schadensersatz­zahlungen gehen.

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