Die SI Rechtsanwaltsgesellschaft konnte mit ihrem Tätigwerden erreichen, dass die NOVAG Medienagentur auf ihre Forderung wegen einer angeblich bei der BVI Media beauftragten Werbeanzeige verzichtet. Das Unternehmen löst den Vertrag auf. Unserer Ansicht nach besteht die Forderung nicht, da der Anzeigenvertrag täuschungsbedingt zustande gekommen ist. Die Stornierung des Vertrags zeigt, dass ein Vorgehen gegen die NOVAG Medienagentur durchaus erfolgsversprechend und somit ratsam ist.
Anwaltliche Hilfe
Wer daher Schreiben der NOVAG Medienagentur wegen einer angeblich bei der BVI Media beauftragten „Bürger-Info-Serie“ erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.
Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur BVI Media und zur NOVAG Medienagentur.
Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuchanbieter wehren möchten.
Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00