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Schadensersatzrecht | 16.10.2018

VW Abgas­skandal

Muster­feststellungs­klage für Diesel­fahrer: Allheil­mittel oder doch nur eine Mogel­packung?

Verfahren bei der Muster­feststellungs­klage kann sich über Jahre hinziehen

„Die Muster­feststellungs­klage nach dem Muster­feststellungs­verfahrens­gesetz der Bundes­regierung wird aktuell als Allheil­mittel für Diesel­fahrer gepriesen“, sagt der Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechts­anwälte. „Wir sehen ein solches Instrument kritisch und für die betroffenen Diesel­fahrer als “Mogel­packung„ an.

Das Verfahren, in dem über Schadens­ersatz­ansprüche gegen die Volkswagen AG nur dem Grunde nach entschieden wird, kann aufgrund unserer Erfahrungen mit dem Kapital­muster­schutz­gesetz-Verfahren (KapMuG) gegen die Deutsche Telekom AG allein mehr als fünf Jahre dauern. Bis dahin sind die Ansprüche der VW-Diesel­inhaber „abgefahren“, das heißt wegen des für gefahrene Kilometer in Abzug zu bringenden Nutzungs­wert­ersatzes nichts mehr wert„, weiß Anwalt Peter Hahn.

Musterfeststellungsklage gegen VW - Anmeldung für Verbraucher kostenlos

Der Verbraucher­zentrale Bundes­verband (VZBV) hatte angekündigt, in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Muster­feststellungs­klage gegen VW in Bezug auf den abgas­manipulierten Dieselmotor EA 189 einzureichen. Dieser Klage können sich Verbraucher kostenfrei anschließen und ihre Ansprüche anmelden.

Musterfeststellungsklage bringt jahrelange Verzögerungen

“Nachteil des Muster­feststellungs­verfahrens ist, dass es das individuelle Klage­verfahren nicht verkürzt, sondern sogar verlängert. Dem individuellen Klage­verfahren auf Schadens­ersatz wird ein Fest­stellungs­verfahren vorgeschaltet„, erläutert Hahn. “Das Verfahren kann sich über zwei Instanzen bis zum Bundes­gerichts­hof erstrecken. Es können mehr als fünf Jahre vergehen, bis es überhaupt zu bindenden Feststellungen kommt„.

Anwalt Hahn empfiehlt betroffenen VW- Dieselfahrern folgendes Vorgehen

Erstens: Forderungs­anmeldung über die Muster­feststellungs­klage, um die Verjährung für individuelle Ansprüche zu hemmen, falls nicht bereits vorher Klage gegen VW erhoben worden ist.

Zweitens: Anschließende Prüfung in jedem Einzelfall, ob ein Austritt aus der Massenklage schneller zu einem wirtschaftlich vernünftigen Ergebnis führt.

Erfolgschancen durch individuelle Klage auch weiterhin attraktiv

Schließlich stellt VW laut Anwalt Hahn die Erfolgs­chancen für eine individuelle Klage öffentlich falsch dar. “Es ist gerichts­bekannt und auch zahlreichen Ver­öffentlichungen im Internet zu entnehmen, dass VW sich spätestens in der Berufungs­instanz mit den geschädigten VW Kunden zu vernünftigen Konditionen vergleicht„, sagt Anwalt Peter Hahn abschließend.

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