Hinweis:
Der Musterbrief und dieser Artikel ersetzen keine konkrete Rechtsberatung in Ihrem Fall. Wir übernehmen insoweit weder Haftung noch Gewähr.
Den Musterbrief finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Bitte lesen Sie auch die rechtlichen Ausführungen und die Hinweise, wie Sie den Musterbrief am besten per Post versenden, damit er auch bei der Bausparkasse ankommt!
Kontogebühren von der Bausparkasse zurückverlangen
Mit Urteil vom 09.05.2017 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Bausparkassen in der Phase, in der Bausparer einen Kredit in Anspruch nehmen, keine Kontoführungsgebühren berechnen dürfen. Wenn der Bausparer während der Darlehensphase Kontoführungsgebühren gezahlt hat, kann er diese zurückverlangen.
Unter Umständen besteht darüber hinaus auch ein Anspruch auf eine Erstattung der Gebühren, die in der Ansparphase erhoben wurden. Dies ist dann der Fall, wenn der entsprechende Tarif keine gesonderte Kontogebühr für das Bauspardarlehen, sondern nur eine einheitliche Kontogebühr während der gesamten Vertragslaufzeit vorsieht. Da eine derartige Klausel auch die Darlehensphase betrifft, ist sie insgesamt unwirksam.
Für welchen Zeitraum kann man Kontogebühren von der Bausparkasse zurückverlangen?
Kontoführungsgebühren können Sie zurückverlangen, wenn diese noch nicht verjährt sind. Jede einzeln bezahlte Kontogebühr verjährt drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem sie gezahlt wurde. Das bedeutet, dass Sie jetzt aktuell – im Jahr 2017 – bis zum 31. Dezember 2017 noch alle Kontogebühren zurückverlangen können, die Sie ab dem 1. Januar 2014 gezahlt haben.
Rückforderung der Kontogebühren der letzten 10 Jahre?
Eventuell können Sie sogar die Kontogebühren für die letzten 10 Jahre zurückfordern. Das ist aber rechtlich noch unklar. Eine Erstattung der Kontogebühren für die letzten 10 Jahre könnte dann infrage kommen, wenn ausnahmsweise die Klageerhebung unzumutbar war. Bezüglich der Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren hatte der Bundesgerichtshof das damals so gesehen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.10.2014, Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14). Ob gemäß dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch Kontoführungsgebühren für die letzten zehn Jahre zurückgefordert werden können, kann aktuell noch nicht gesagt werden.
Welche Kontogebühren sollte man nun von der Bausparkasse einfordern?
Auch wenn noch unklar ist, ob Sie die Kontogebühren für die letzten 10 Jahre fordern können, sollten Sie dies jetzt gegenüber Ihrer Bausparkasse tun, und abwarten, wie sie reagiert. Vielleicht ist ja auch eine gütliche Einigung möglich.
Was tun, wenn die Bausparkasse die Kontogebühren nicht erstattet?
Sollte ihre Bausparkasse die Kontogebühren nicht erstatten, dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Sie können sich an den für Bausparkassen zuständigen Ombudsmann wenden, z.B. über die Internetseite www.schlichtungsstelle-bausparen.de. Sie haben aber auch die Möglichkeit, ihren Anspruch von einem Rechtsanwalt durchsetzen zu lassen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, dann muss die Bausparkasse in der Regel die Kosten für ihren Rechtsanwalt oder ihre Rechtsanwältin übernehmen, wenn Sie mir ihrer Forderung gegen die Bausparkasse Erfolg haben.
Wie das Musterschreiben an die Bausparkasse schicken?
Wenn Sie einfach einen Brief an die Bausparkasse schicken, könnte es sein, dass dieser irgendwo verloren geht, und die Bausparkasse später behauptet, kein Schreiben von Ihnen bekommen zu haben. Eventuell sind zu diesem Zeitpunkt dann wichtige Fristen, die Sie hätten einhalten müssen, verstrichen. Daher gehen Sie z.B. so vor:
- 1. Möglichkeit: Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Bausparkasse ihr Schreiben erhält, dann verschicken sie es als Einschreiben mit Rückschein.
- 2. Möglichkeit: Wenn Sie etwas mehr Zeit haben, und noch keine Verjährung droht, dann können Sie auch einen normalen Brief an die Bausparkasse schicken. Bitten sie in dem Brief ihre Bausparkasse, dass sie Ihnen den Eingang des Briefes bestätigt (damit Sie hinterher einen Beweis haben, dass Sie die Bausparkasse angeschriebenen haben). Eine Formulierung könnte z.B. so lauten: Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens. Sollte ich in den nächsten Tagen keine Bestätigung Ihrerseits erhalten, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben, dann werde ich es nochmals per Einschreiben mit Rückschein versenden“.
Musterschreiben:
{Ihr Vorname und Name}
{Ihre Anschrift
samt Postleitzahl und Ort}
{Absender (Name, Straße, Postleitzahl und Ort)}
{Name der Bausparkasse}
{Anschrift der Bausparkasse
samt Postleitzahl und Ort}
{Ort}, den {Datum}
Erstattung der Kontogebühr für Bausparvertrag Nummer ____.
Sehr geehrte Damen und Herren,
sicher kennen Sie das neue Urteil Az. XI ZR 308/15 des Bundesgerichtshofs vom 9. Mai 2017 (vgl. bei kostenlose-urteile.de - im Internet unter klu.me/24225). Danach sind Kontogebühren für das Darlehenskonto beim Bausparvertrag unzulässig.
Sie haben mir in den letzten zehn Jahren folgende Gebühren berechnet:
Jahr 2007: ..,.. Euro
Jahr 2008: ..,.. Euro
Jahr 2009: ..,.. Euro
…
Jahr 2016: …, Euro
Gesamt: …,.. Euro
Da ich die vorbezeichneten Kontogebühren rechtsgrundlos gezahlt habe, müssen Sie diese gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. BGB an mich herausgeben. Außerdem habe ich gemäß § 818 Abs.1 BGB Anspruch auf Erstattung der von Ihnen aus den ohne Rechtsgrund vereinnahmten Kontogebühren gezogenen Nutzungen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind Kreditinstitute zur Herausgabe tatsächlich gezogener Nutzungen nach § 818 Abs. 1 BGB verpflichtet, soweit ihnen Vermögenswerte rechtsgrundlos zugeflossen sind, die sie wirtschaftlich nutzen konnten. Ist - wie hier - Geld der Gegenstand eines Anspruches aus ungerechtfertigter Bereicherung, sind die tatsächlich erlangten Zinsen seit der Entstehung des Anspruches herauszugeben. Dabei entspricht es der Lebenserfahrung, dass Kreditinstitute vereinnahmte Gelder zinsbringend anlegen. Der Bundesgerichtshof geht dabei vom jeweiligen Basiszinssatz und einem Aufschlag von 5 Prozentpunkten aus (vgl. BGH, Urteil XI ZR 212/10 vom 07.06.2011 - bei kostenlose-urteile.de - im Internet unter klu.me/24234).
Den Erstattungsbetrag sowie die Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz jeweils ab Zahlung der Gebühren überweisen Sie bitte bis zum
{Datum mit angemessener Frist}
auf mein Konto {IBAN Ihres Bankkontos} bei der {Name Ihrer Bank}.
Bei Nichtzahlung oder nicht fristgemäßer Zahlung behalte ich mir ohne weitere Ankündigung weitere rechtliche Schritte vor. Eventuell anfallende Kosten haben Sie dann zusätzlich zu erstatten.
Sofern Sie weitere Kontogebühren berechnen, behalte ich mir vor, auch diese Gebühren zurückzuverlangen.
Mit freundlichen Grüßen
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Ihre Unterschrift