Mündliche Abweichungen vom Mietvertrag
Mündliche Abweichungen können dabei die Änderung der Miete oder die Laufzeit des Mietvertrages, aber auch komplexere Änderungen, wie z.B. ein Mieterwechsel sein. Zu beachten ist nur, ob die Abweichung eine so große Relevanz beinhaltet, die es rechtfertigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Dabei wird zwischen wesentlichen und unwesentlichen Vertragsbestandteilen unterschieden.
Wesentlichen und unwesentlichen Vertragsbestandteilen
Ein solcher unwesentlicher Vertragsbestandteil ist z.B. ein neu angefertigter Grundriss der Wohnung. Dieser muss nicht zwingend in den Vertrag mit aufgenommen werden. Dagegen wäre ein sehr wesentlicher Bestandteil die Änderung des Zahlungszeitraums von Quartalszahlungen auf monatliche Zahlungen.
Anwalt kann helfen
Man muss mündlich geschlossene Mietverträge und Abweichungen also nicht hinnehmen. Möchten Sie sich über Ihre Möglichkeiten bei mündlich geschlossenen Vereinbarungen informieren oder rechtliche Schritte gegen Ihren Vermieter einleiten, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann für die Beratung zur Seite und kann Ihnen den Rechtsweg eröffnen.