Mobbingopfer kann Arbeitgeber verklagen
Der Arbeitgeber muss das Mobbingproblem aus der Welt schaffen, da er gegenüber dem Arbeitnehmer wegen des Vertragsverhältnisses eine Fürsorgepflicht hat. Der Anspruch richtet sich in den allermeisten Fällen gegen den Arbeitgeber. Daher macht es für den betroffenen Arbeitnehmer am meisten Sinn, den Arbeitgeber - bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Mobbings - vor dem Arbeitsgericht zu verklagen.
Arbeitgeber hat die Pflicht das Mobbingproblem zu lösen
Die mobbenden Kollegen sind fast nie die Anspruchsgegner im Fall eines Mobbingproblems (siehe: Mobbing im Arbeitsrecht: Welche Ansprüche hat der gemobbte Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber und gegen seine ihn mobbenden Kollegen?), sondern - wie bereits erwähnt - der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss sich mit dem mobbenden Mitarbeiter (dem Störer) auseinandersetzen und diesen zur Räson bringen.
Eine geeignete Maßnahme ist ein Mitarbeitergespräch
Im Grunde sind Mobbingfälle immer Dreiecksbeziehungen. Ein betroffener Arbeitnehmer sollte wissen, dass er eine Lösung der Situation arbeitsrechtlich nur vom Arbeitgeber verlangen kann. Der Arbeitgeber muss dann die geeigneten Maßnahmen treffen und die Situation lösen, meistens indem er mit dem Störer ein Mitarbeitergespräch führt und ihn auffordert, das Verhalten zu ändern.
Ein betroffener Arbeitnehmer sollte es auch verinnerlichen, dass er nicht „petzt“ oder ein „Kollegenschwein“ ist, wenn er den Arbeitgeber über eine Mobbinghandlung informiert und ihn um Hilfe und Lösung der Situation bittet.