Was sind typische Verhaltensmuster von Mobbern und was sind typische Reaktionen von Gemobbten?
Typische Verhaltensmuster von Mobbern sind:
- Angriffe gegen die Arbeitsleistung und das Leistungsvermögen, z.B. Manipulation von Arbeitsergebnissen, Arbeitsmitteln; Vorenthalten oder Fälschen von arbeitsrelevanten Informationen; gezielte Unterdrückung von Informationen über Besprechungen, Terminen; Anordnung von sinnlosen Tätigkeiten, „Unterschlagung“ von Arbeitsergebnissen, z.B. durch löschen von Dateien; willkürliche Beschneidung der Zuständigkeit; Anordnung, keine Tätigkeit während der Arbeitszeit auszuüben; „Zuschütten“ mit Arbeit.
- Angriffe gegen den Bestand des Arbeitsverhältnisses, z.B. unwahre Behauptungen über Fehlverhalten; willkürliche Abmahnungen, Umsetzungen, Kündigungen; strafbare Handlungen werden fälschlich behauptet oder unterstellt.
- Angriffe gegen die soziale Integration, das soziale Ansehen im Beruf, z.B. abgelegener Arbeitsplatz; Gespräche hinter dem Rücken (wie Gerüchte verbreiten, Tratschen); Betroffene werden „wie Luft“ behandelt; demonstratives aus dem Weg gehen, nicht in einem Raum aufhalten; Ignorieren von Fragen, Hilfeersuchen des Betroffenen; gezielte Verleumdung, Rufmord im Betrieb, Beleidigung und Demütigung im Beisein Dritter; lächerlich machen durch Mimik, Gestik; gezielte negative Sonderbehandlung des Betroffenen; Beschwerden durch Dritte werden erfunden.
- destruktive Kritik, z.B. pauschale Kritik: „Sie machen alles falsch“; demütigende, unsachliche, überzogene Kritik; Aufbauschen einzelner Vorfälle oder Fehler; ständige Entmutigung „das schaffen Sie nie“.
- Angriffe gegen das Selbstwertgefühl, z.B. Unterstellung böser Absichten, Dummheit, Unehrenhaftigkeit; persönliche Schwächen werden öffentlich gemacht; Demütigung, Erniedrigung, Häme, Blamage, Abwertung der Person; Beleidigung, Schmähung, Kränkung; Anschreien; Dauerkontrolle, berufliche Entmündigung.
- Angriffe gegen die Privatsphäre, z.B. demonstrative Aufforderung, aus dem Urlaub oder der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zurück zu kommen; Anrufe oder Besuche zur Kontrolle; Zuweisung schlechter Urlaubstermine; willkürliche Rücknahme von zugesagtem Urlaub; ständiges Abwerten privater Vorlieben und Tätigkeiten; ständiges Abwerten politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen.
- Angriffe gegen die körperliche Unversehrtheit und die Gesundheit, z.B. durch sexuelle Belästigung; Gewaltanwendung; Anordnung von gesundheitsschädlichen Tätigkeiten; Verschwindenlassen von Schutzmitteln; Herbeiführen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch z.B. Stinkbomben, Sprays, Tabakrauch, laute Beschallung; Ausnutzen von Krankheiten gegen den Betroffenen.
Typisches Verhalten von Mobbingopfern gibt es dagegen nicht
Vielmehr werden verschiedene Phasen, wie Mobbing auf Mobbingopfer einwirkt, unterschieden.
Zunächst versucht ein Teil der Betroffenen, die Mobbinghandlungen zu ignorieren, ein anderer Teil kämpft individuell dagegen an, indem versucht wird, dem Mobber durch offenen Widerspruch verbal entgegenzutreten. Ein weiterer Teil der Betroffenen versucht sich anzupassen und unterbreitet Versöhnungsangebote. In den weiteren Phasen kommt es nach einer Zunahme der Isolierung und psychosomatischen Störungen zur „inneren Kündigung“, zum Rückzug aus der Arbeitswelt, krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Ein Teil der Betroffenen kündigt selbst, ein anderer Teil wird gekündigt. Häufig endet das Mobbing erst mit dem Ausschluss aus der Arbeitswelt.
Betroffene nehmen oft erst in einer sehr späten Phase des Mobbingverlaufes rechtliche Hilfe in Anspruch, indem sie sich anwaltlich beraten, ggfs. vertreten lassen.
Lesen Sie auch Teil 3:
Mobbing am Arbeitsplatz - Wie kann man sich dagegen wehren?