Sie als Vermieter haben einen Mietvertrag mit einer Person geschlossen, die auf den ersten Blick sehr zuverlässig erschien. Plötzlich erweist sie sich jedoch als ein Messie. Der Mieter stellt die gesamte Wohnung mit verschiedenen Gegenständen zu, sodass die Durchgänge nur noch 50 bis 60 Zentimeter breit sind. Bis auf die Tatsache, dass man kaum mehr durch die Wohnung laufen kann, sind die Fenster und Balkone auch gar nicht mehr zu öffnen. Die Wohnung ist verwahrlost.
Fristlose Kündigung nur bei einer tatsächlichen und erheblichen Gefährdung der Mietsache
Es ist dem Vermieter/ der Vermieterin nur in besonderen Fällen möglich, einem solchen „Messie Mieter“ fristlos zu kündigen. Für eine fristlose Kündigung bedarf es nämlich einer tatsächlichen und erheblichen Gefährdung der Mietsache.
Ordentliche Kündigung als Lösung des Fallbeispiels
In dem oben genannten Fall könnte es dem Vermieter / der Vermieterin schwer fallen, das Vorliegen einer solchen Gefährdung der Mietsache zu beweisen und damit dem “Messie” fristlos zu kündigen. Hier könnte jedoch gegebenenfalls eine ordentliche Kündigung, die hilfsweise ausgesprochen wird, zum Erfolg führen.
Anwalt hilft
Falls Sie es als Vermieter beziehungsweise Vermieterin mit einem solchen “Messie” zu tun haben, der Ihre Wohnung verwahrlosen lassen hat, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kaufmann für eine Beratung und auch die Eröffnung des Rechtsweges zur Seite. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.