Bundesverkehrsminister Scheuer kündigte nach dem Treffen den unverzüglichen verpflichtenden Rückruf für die betroffenen Mercedes-Fahrzeuge an. Daimler müsse die bemängelten Abschalteinrichtungen schnellstmöglich beseitigen und habe sich kooperationsbereit gezeigt.
Rückruf für Mercedes Vito 1,6 Liter Diesel mit Euronorm 6
Schon vor rund zwei Wochen hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den verpflichtenden Rückruf für den Mercedes Vito 1,6 Liter Diesel mit der Euronorm 6 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Davon waren zunächst nur rund 5000 Vito betroffen. Daimler sieht die Abschalteinrichtung allerdings nicht als illegal, sondern als Teil eines komplexen Systems zur Abgasreinigung an. Schon zu diesem Zeitpunkt kam der Verdacht auf, dass die Abschalteinrichtung nicht nur im Vito, sondern auch in anderen Mercedes-Modellen, z.B. der C-Klasse, zu finden ist.
Weitere Modelle vom Rückruf betroffen
Diese Vermutung hat sich nun offenbar bestätigt. Nicht nur der Vito muss demnächst in die Werkstatt zurückgerufen werden, sondern auch die verkaufsträchtigen Modelle GLC 220d und die C-Klasse 220d. Der Rückruf hat nun eine ganz andere Dimension angenommen und der Dieselskandal ist endgültig bei Mercedes angekommen, so Rechtsanwalt Florian Hitzler, Brüllmann Rechtsanwälte aus Stuttgart.
Wertverlust und Fahrverbot drohen nach Software-Update
Auf die betroffenen Mercedes-Kunden wird nun ein ähnliches Procedere zukommen, wie es vom Abgasskandal geschädigte VW-Käufer bereits kennen. Sobald Mercedes ein geeignetes Maßnahmenpaket vorgelegt und grünes Licht vom KBA hat, werden die betroffenen Modelle in die Werkstatt zurückgerufen und ein Software-Update aufgespielt. Die Auswirkungen eines solchen Updates auf Verbrauch oder Leistung des Motors sind allerdings nicht absehbar. Zudem müssen die Halter einen enormen Wertverlust bei ihren Fahrzeugen befürchten und zudem können auch Fahrverbote drohen.
Durchsetzung von Schadensersatzansprüche bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags
Die Erfahrungen aus dem VW-Abgasskandal zeigen aber auch, dass die betroffenen Kunden gute Chancen haben, Ansprüche gegen Händler und Hersteller auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags durchzusetzen, so Rechtsanwalt Florian Hitzler. Denn durch die unzulässigen Abschalteinrichtungen weisen die Fahrzeuge einen Mangel auf, der sich nicht so ohne weiteres beheben lässt. Um die Ansprüche gegen die Händler nicht zu verlieren, müssen die Gewährleistungsfristen von zwei Jahren bei Neuwagen und einem Jahr bei Gebrauchtwagen im Auge behalten werden.
Betroffene Mercedes-Kunden können sich der kostenlosen und unverbindlichen Interessengemeinschaft der Kanzlei Brüllmann anschließen, um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu wahren.
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