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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 23.08.2018

Abgas­skandal

Mercedes-Abgas­skandal: 700.000 Mercedes Diesel sind manipuliert

Betroffene Mercedes-Kunden sollten Ihre Ansprüche und Möglichkeiten prüfen lassen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Philipp Neumann, Maître en Droit

700.000 Diesel­fahrzeuge der Marke Mercedes Benz sind manipuliert. Dies hat das Kraft­fahrt­bundes­amt fest­gestellt und einen Rückruf angeordnet.

Insgesamt sollen 24 Diesel­modelle der Marke Mercedes mit unzulässigen Abschalt­einrichtungen versehen sein. Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge mit den Motoren OM 642 und OM 651. Andere Berichte verweisen auf 3 Millionen betroffene Fahrzeug von Mercedes.

Folgende Fahrzeuge sind betroffen

Es handelt es sich laut Daimler AG im Wesentlichen um folgende Modelle:

Vito 1,6l Diesel (Motor OM 622),

C-Klasse 1,6l Diesel (Motor OM 626),

ML/GLE/GL/GLS 3,0l Diesel (Motor OM 642),

V-Klasse 2,2l Diesel (Motor OM 651) und

GLC 2,2l Diesel (Motor OM 651).

Die Daimler AG verweist zudem auf weitere Modell­varianten bestimmter Produktions­zeiträume, die betroffen sein sollen. Nähere Angaben macht die Daimler AG hierzu bislang nicht. Nach Angaben des Nachrichten­magazins „Spiegel“ sind folgende Modelle betroffen:

Vito 1,6 L Diesen OM622

V-Klasse 2,2-Liter-Diesel (OM 651)

Sprinter 2,2-Liter-Diesel (OM 651)

G-Klasse 3,0-Liter-Diesel (OM 642)

GLS 3,0-Liter-Diesel (OM 642)

ML 3,0-Liter-Diesel (OM 642)

GLE 3,0-Liter-Diesel (OM 642)

GLC 2,2-Liter-Diesel (OM 651)

S-Klasse 3,0-Liter-Diesel (OM 642)

S-Klasse Hybrid 2,2-Liter-Diesel (OM 651)

E-Klasse 3,0-Liter-Diesel (OM 642)

CLS 3,0-Liter-Diesel (OM 642)

C-Klasse Plugin-Hybrid 2,2-Liter-Diesel (OM 651)

SLK – (Motor nicht genannt)

Fahrzeuge weisen unzulässige Abschalteinrichtung auf

Die betroffenen Fahrzeuge weisen nach Auffassung des KBA eine unzulässige Abschalt­einrichtung auf, die den Ausstoß von Stickstoff­dioxid unzulässig beeinflusst. Die Daimler AG vertritt die Auffassung, dass die Manipulation zulässig sei. Trotz dessen kündigt die Daimler AG ein Software-Update an, mit der die Manipulation beseitigt werden soll. Die Entwicklung des Updates soll einige Monate in Anspruch nehmen. Nach Angaben der Daimler AG seien lediglich PKW und Vans der Abgasnorm EURO 6 b betroffen. Die Daimler AG hat eine Website angekündigt, anhand der überprüft werden kann, ob das eigene Fahrzeug betroffen ist.

Fahrzeuginhaber sollten Informationen einfordern

Inhaber betroffener Fahrzeuge sollten mit ihrem Fahrzeug­händler Kontakt aufnehmen und erfragen, ob ihr Fahrzeug von der Manipulation betroffen ist. Anderenfalls sollte der Hersteller unter Angabe der Fahrzeug­identifikations­nummer kontaktiert werden. Aus Sicht von ARES Rechts­anwälte sollten die Fahrzeug­inhaber auch erfragen, was das Update bewirkt und welche Folgen dieses Update für den Motor haben kann. Denn es ist nicht auszuschließen, dass eine andere Konfiguration des Motors nach dem Update Einfluss auf Verbrauchs- und Leistungs­werte haben kann. Ebenso ist ein erhöhter Verschleiß von Bauteilen möglich. Von solchen Folgen eines Updates berichten jedenfalls Kunden anderer Marken, die uns bereits mit der Geltend­machung ihrer Ansprüche gegenüber dem Hersteller beauftragt haben.

Sittenwidrig vorsätzliche Täuschung

Nach unserer Auffassung haben betroffene Kunden einen Anspruch gegen die Daimler AG wegen sittenwidriger vorsätzlicher Täuschung und Betruges auf Rück­abwicklung des Fahrzeug­kaufes oder Zahlung von Schadens­ersatz. Zusätzlich können Ansprüche gegen den Verkäufer (z.B. das Autohaus) wegen der Mängel am Fahrzeug bestehen.

Anspruch auf Schadensersatz gegen Daimler AG

Ein Schadenersatz­anspruch gegen die Daimler AG kommt als Hersteller in Betracht. Einen solchen Anspruch nach § 826 BGB haben viele Gerichte bereits im VW-Abgas­skandal bejaht. Nach Auffassung der ARES Rechts­anwälte ist von Ansprüchen gegen den Hersteller für Erwerbe spätestens ab Mitte März 2016 auszugehen. Ansprüche im Fall früherer Erwerbe (vor März 2016) sind ebenso nicht auszuschließen, da die Daimler AG nach Presse­berichten bereits seit 2008 bzw. 2010 die Strategie verfolgt hat, die Ein­spritzung von Harnstoff zu Lasten des Stickoxid­ausstoßes zu reduzieren. Auf dem Wege des Schaden­ersatzes kann ebenso der Kauf rück­abgewickelt werden. Als Alternative kommt eine Rück­forderung eines Teils des Kaufpreises in Betracht.

Ansprüche gegen Verkäufer (Autohäuser usw.)

Ist das Fahrzeug betroffen, weist es nach bislang ergangener Rechtsprechung einen Mangel auf. Dieser Mangel am Fahrzeug löst kauf­rechtliche Ansprüche aus. Diese Ansprüche bestehen bis zu zwei Jahre nach Übergabe des Fahrzeugs. Ist das Fahrzeug von einer Nieder­lassung des Herstellers erworben worden, kommen längere Zeiträume für kauf­rechtliche Ansprüche in Betracht. Grund­sätzlich steht dem Verkäufer zunächst das Recht zu, den Mangel zu beseitigen. Erfolgt die Beseitigung nicht innerhalb angemessener Frist, steht dem Käufer des Fahrzeugs ein Rücktritts­recht zu. Er kann damit den Kaufvertrag rückabwickeln. Alternativ kann er eine Minderung des Kaufpreises verlangen.

Vor Rückabwicklung Frist zur Beseitigung der unzulässigen Abschalteinrichtung setzen

Im Zweifel sollten Käufer ihrem Verkäufer vor Rücktritt oder Minderung (bereits jetzt) eine Frist zur Beseitigung der unzulässigen Abschalt­einrichtung setzen. Die Frist sollte angemessen lang sein. Leider beurteilen die Gerichte die Frage, welche Frist angemessen ist, noch sehr unterschiedlich. Nach der Rechtsprechung wird eine Frist von sieben Wochen bis zu einem halben Jahr als angemessen angesehen.

Unter Umständen kommt jedoch auch ein Rücktritt oder eine Minderung ohne Frist in Betracht, nämlich wenn der Verkäufer nähere Angaben zum Inhalt und den Folgen des Updates verweigert oder das Update aus sachverständiger Sicht unzureichend ist oder Wert­verluste am Fahrzeug infolge des Updates drohen.

Diese Tatsachen werden in vielen Fällen von Gerichten bei anderen Fahrzeug­modellen bejaht (hier VW-Abgas­skandal).

Wurde das Fahrzeug von einer Nieder­lassung der Daimler AG erworben, kommt ebenfalls ein Rücktritt oder eine Minderung auch ohne Frist­setzung in Betracht. Dies trifft nach Auffassung der ARES Rechts­anwälte für Kauf­verträge zu, die spätestens ab Mitte März 2016 mit der Daimler AG abgeschlossen worden sind.

Lassen Sie Ihre Ansprüche und Möglichkeiten prüfen

Die ARES Rechts­anwälte vertreten bereits deutschland­weit Fahrzeug­inhaber der vom Abgas­skandal betroffenen Fahrzeuge von VW, Audi, Skoda, Seat, BMW und Mercedes Benz gegen Auto­händler und Hersteller. Gerne stehen wir auch Ihnen zur Durch­setzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.

Wir prüfen Ihren Fall

Senden Sie uns Ihre Unterlagen zum Fahrzeug­kauf zu (per E-Mail an info@ares-recht.de, per Fax an 069 770394699 oder per Post an ARES Rechts­anwälte, Trakehner Str. 7-9 A, 60487 Frankfurt am Main).

Sie erhalten von uns kurzfristig eine Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Für Fragen hierzu nehmen Sie unverbindlich zu uns telefonisch Kontakt auf.

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