Insgesamt sollen 24 Dieselmodelle der Marke Mercedes mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen sein. Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge mit den Motoren OM 642 und OM 651. Andere Berichte verweisen auf 3 Millionen betroffene Fahrzeug von Mercedes.
Folgende Fahrzeuge sind betroffen
Es handelt es sich laut Daimler AG im Wesentlichen um folgende Modelle:
Vito 1,6l Diesel (Motor OM 622),
C-Klasse 1,6l Diesel (Motor OM 626),
ML/GLE/GL/GLS 3,0l Diesel (Motor OM 642),
V-Klasse 2,2l Diesel (Motor OM 651) und
GLC 2,2l Diesel (Motor OM 651).
Die Daimler AG verweist zudem auf weitere Modellvarianten bestimmter Produktionszeiträume, die betroffen sein sollen. Nähere Angaben macht die Daimler AG hierzu bislang nicht. Nach Angaben des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ sind folgende Modelle betroffen:
Vito 1,6 L Diesen OM622
V-Klasse 2,2-Liter-Diesel (OM 651)
Sprinter 2,2-Liter-Diesel (OM 651)
G-Klasse 3,0-Liter-Diesel (OM 642)
GLS 3,0-Liter-Diesel (OM 642)
ML 3,0-Liter-Diesel (OM 642)
GLE 3,0-Liter-Diesel (OM 642)
GLC 2,2-Liter-Diesel (OM 651)
S-Klasse 3,0-Liter-Diesel (OM 642)
S-Klasse Hybrid 2,2-Liter-Diesel (OM 651)
E-Klasse 3,0-Liter-Diesel (OM 642)
CLS 3,0-Liter-Diesel (OM 642)
C-Klasse Plugin-Hybrid 2,2-Liter-Diesel (OM 651)
SLK – (Motor nicht genannt)
Fahrzeuge weisen unzulässige Abschalteinrichtung auf
Die betroffenen Fahrzeuge weisen nach Auffassung des KBA eine unzulässige Abschalteinrichtung auf, die den Ausstoß von Stickstoffdioxid unzulässig beeinflusst. Die Daimler AG vertritt die Auffassung, dass die Manipulation zulässig sei. Trotz dessen kündigt die Daimler AG ein Software-Update an, mit der die Manipulation beseitigt werden soll. Die Entwicklung des Updates soll einige Monate in Anspruch nehmen. Nach Angaben der Daimler AG seien lediglich PKW und Vans der Abgasnorm EURO 6 b betroffen. Die Daimler AG hat eine Website angekündigt, anhand der überprüft werden kann, ob das eigene Fahrzeug betroffen ist.
Fahrzeuginhaber sollten Informationen einfordern
Inhaber betroffener Fahrzeuge sollten mit ihrem Fahrzeughändler Kontakt aufnehmen und erfragen, ob ihr Fahrzeug von der Manipulation betroffen ist. Anderenfalls sollte der Hersteller unter Angabe der Fahrzeugidentifikationsnummer kontaktiert werden. Aus Sicht von ARES Rechtsanwälte sollten die Fahrzeuginhaber auch erfragen, was das Update bewirkt und welche Folgen dieses Update für den Motor haben kann. Denn es ist nicht auszuschließen, dass eine andere Konfiguration des Motors nach dem Update Einfluss auf Verbrauchs- und Leistungswerte haben kann. Ebenso ist ein erhöhter Verschleiß von Bauteilen möglich. Von solchen Folgen eines Updates berichten jedenfalls Kunden anderer Marken, die uns bereits mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber dem Hersteller beauftragt haben.
Sittenwidrig vorsätzliche Täuschung
Nach unserer Auffassung haben betroffene Kunden einen Anspruch gegen die Daimler AG wegen sittenwidriger vorsätzlicher Täuschung und Betruges auf Rückabwicklung des Fahrzeugkaufes oder Zahlung von Schadensersatz. Zusätzlich können Ansprüche gegen den Verkäufer (z.B. das Autohaus) wegen der Mängel am Fahrzeug bestehen.
Anspruch auf Schadensersatz gegen Daimler AG
Ein Schadenersatzanspruch gegen die Daimler AG kommt als Hersteller in Betracht. Einen solchen Anspruch nach § 826 BGB haben viele Gerichte bereits im VW-Abgasskandal bejaht. Nach Auffassung der ARES Rechtsanwälte ist von Ansprüchen gegen den Hersteller für Erwerbe spätestens ab Mitte März 2016 auszugehen. Ansprüche im Fall früherer Erwerbe (vor März 2016) sind ebenso nicht auszuschließen, da die Daimler AG nach Presseberichten bereits seit 2008 bzw. 2010 die Strategie verfolgt hat, die Einspritzung von Harnstoff zu Lasten des Stickoxidausstoßes zu reduzieren. Auf dem Wege des Schadenersatzes kann ebenso der Kauf rückabgewickelt werden. Als Alternative kommt eine Rückforderung eines Teils des Kaufpreises in Betracht.
Ansprüche gegen Verkäufer (Autohäuser usw.)
Ist das Fahrzeug betroffen, weist es nach bislang ergangener Rechtsprechung einen Mangel auf. Dieser Mangel am Fahrzeug löst kaufrechtliche Ansprüche aus. Diese Ansprüche bestehen bis zu zwei Jahre nach Übergabe des Fahrzeugs. Ist das Fahrzeug von einer Niederlassung des Herstellers erworben worden, kommen längere Zeiträume für kaufrechtliche Ansprüche in Betracht. Grundsätzlich steht dem Verkäufer zunächst das Recht zu, den Mangel zu beseitigen. Erfolgt die Beseitigung nicht innerhalb angemessener Frist, steht dem Käufer des Fahrzeugs ein Rücktrittsrecht zu. Er kann damit den Kaufvertrag rückabwickeln. Alternativ kann er eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
Vor Rückabwicklung Frist zur Beseitigung der unzulässigen Abschalteinrichtung setzen
Im Zweifel sollten Käufer ihrem Verkäufer vor Rücktritt oder Minderung (bereits jetzt) eine Frist zur Beseitigung der unzulässigen Abschalteinrichtung setzen. Die Frist sollte angemessen lang sein. Leider beurteilen die Gerichte die Frage, welche Frist angemessen ist, noch sehr unterschiedlich. Nach der Rechtsprechung wird eine Frist von sieben Wochen bis zu einem halben Jahr als angemessen angesehen.
Unter Umständen kommt jedoch auch ein Rücktritt oder eine Minderung ohne Frist in Betracht, nämlich wenn der Verkäufer nähere Angaben zum Inhalt und den Folgen des Updates verweigert oder das Update aus sachverständiger Sicht unzureichend ist oder Wertverluste am Fahrzeug infolge des Updates drohen.
Diese Tatsachen werden in vielen Fällen von Gerichten bei anderen Fahrzeugmodellen bejaht (hier VW-Abgasskandal).
Wurde das Fahrzeug von einer Niederlassung der Daimler AG erworben, kommt ebenfalls ein Rücktritt oder eine Minderung auch ohne Fristsetzung in Betracht. Dies trifft nach Auffassung der ARES Rechtsanwälte für Kaufverträge zu, die spätestens ab Mitte März 2016 mit der Daimler AG abgeschlossen worden sind.
Lassen Sie Ihre Ansprüche und Möglichkeiten prüfen
Die ARES Rechtsanwälte vertreten bereits deutschlandweit Fahrzeuginhaber der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge von VW, Audi, Skoda, Seat, BMW und Mercedes Benz gegen Autohändler und Hersteller. Gerne stehen wir auch Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
Wir prüfen Ihren Fall
Senden Sie uns Ihre Unterlagen zum Fahrzeugkauf zu (per E-Mail an info@ares-recht.de, per Fax an 069 770394699 oder per Post an ARES Rechtsanwälte, Trakehner Str. 7-9 A, 60487 Frankfurt am Main).
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