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Arbeitsrecht | 22.11.2019

ULAK-Bau-Mahn­bescheid

Mahn­bescheid von der ULKA-Bau? Prüfen Sie, bevor Sie zahlen!

Achtung: Dem arbeits­gerichtlichen Mahn­bescheid kann nur innerhalb einer Woche wider­sprochen werden

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Peter Meides

Hat Ihr Betrieb von der Urlaubs­kasse der Bau­wirtschaft – ULAK (SOKA-Bau) – einen Mahn­bescheid bekommen? Sie sind nicht der Einzige – nach einer monate­langen Phase, während der offenbar kaum geklagt wurde, ist man in Wiesbaden, dem Sitz der SOKA-Bau, in Bezug auf das Mahnb­escheids­wesen nun offenbar wieder sehr aktiv.

Hinter der für die SOKA ganz untypischen Mahn­bescheids­pause steckten dem Vernehmen nach Probleme mit einem größeren IT-Projekt. Die scheinen nun überwunden zu sein. Aktuell beantragt die Soka-Bau durch die ULAK (Urlaubs- und Lohn­ausgleichs­kasse der Bau­wirtschaft) in Wiesbaden und Berlin wieder Mahn­bescheide.

Lassen Sie den Mahnbescheid vor der Bezahlung prüfen

Für von Mahnungen betroffene Betriebe gilt: Den Kopf in den Sand zu stecken, bringt nichts. Wenn ein gerichtlicher Mahn­bescheid vorliegt, bleiben grund­sätzlich nur zwei Möglichkeiten: Man kann entweder bezahlen, oder man kann Widerspruch einlegen.

Wer gar nicht reagiert, muss mit einer Pfändung rechnen. Trotzdem sollte man das geforderte Geld auf keinen Fall überweisen, ohne die Forderung der Soka einer genauen Über­prüfung zu unterziehen. Schließlich geht es in der Regel um bedeutende Summen.

Beitrags­forderungen der SOKA-Bau sind längst nicht immer unumstößlich. Im Zweifel ist einem Soka-Bau-Mahn­bescheid zu widersprechen, schon um eine Prüfung offen zu halten.

Die Zeit drängt: Für Widerspruch bleibt nur eine Woche Zeit

Bei einem „üblichen“ Mahn­bescheid (gemäß § 692 ZPO) bleiben zwei Wochen für einen Widerspruch. Die Sozialkasse verschickt jedoch arbeitsgerichtliche Mahnbescheide – und für diese gilt nur eine Widerspruchs­frist von einer Woche (§ 46a ArbGG).

Anders gesagt: Die Zeit drängt. Wenn der gelbe Umschlag mit dem SOKA / ULAK-Bau-Mahn­bescheid bei Ihnen eintrifft, sollten Sie sich direkt um eine rechtliche Prüfung kümmern.

Ein Widerspruch kommt vor allem in zwei Fällen in Frage:

  • Die Forderung aus dem Mahn­bescheid ist bereits verjährt. Die Verjährungs­fristen für SOKA-Beitrags­forderungen betrugen lange vier Jahre. Im neuesten, mittlerweile allgemeinverbindlichen Sozialkassentarifvertrag (VTV 2019) wurde die Verjährungs­frist auf drei Jahre gesenkt.

Wie immer bei Verjährungs­fragen muss geprüft werden, ob die Forderung rechtzeitig wirksam geltend gemacht wurde. Will die SOKA einen verjährten Beitrags­anspruch trotz Widerspruch gegen den Mahn­bescheid vor Gericht geltend machen, kann man ihn dort durch die sogenannte „Einrede der Verjährung“ zu Fall bringen.

  • Es handelte sich gar nicht um SOKA-pflichtige Tätigk­eiten. Wenn die Arbeiten, um die es geht, nicht Soka-pflichtig waren, dann ist die Forderung abzuwehren. Die Sozialkasse neigt gerade bei Grenz­fällen oder Sowohl-als-auch-Tätigk­eiten dazu, die eigene Anspruchs­grund­lage sehr optimistisch einzuschätzen. Im Zweifel sollten Sie prüfen lassen, ob Ihr Betrieb überhaupt unter den Geltungsbereich des SOKA-Tarifvertrags fällt, bevor Sie Geld überweisen.

Das Sozial­kassen­recht ist ein kompliziertes Feld – aber es setzt den Beitrags­ansprüchen der SOKA-Bau klare Grenzen. Diese muss man allerdings oft mit Rechts­mitteln durchsetzen.

Dazu kommt die Möglichkeit von Formfehlern im Mahn­bescheid, etwa ein falscher Adressat oder unzureichende Anspruch­stellung.

Ein Anruf bei Anwalt Meides ist die beste Reaktion auf einen ULAK-Bau-Mahnbescheid

Bevor Ihr Unternehmen womöglich ohne Not Forderungen der ULAK / SOKA-Bau begleicht, sollten Sie prüfen lassen, ob die Ansprüche einer rechtlichen Prüfung Stand halten. Ich habe bereits sehr viele Unternehmen gegenüber der Sozialkasse vertreten und kann Ihnen schnell sagen, wie die Aussichten in Ihrem Fall stehen: Nehmen Sie Kontakt auf

MEIDES Rechts­anwalts­gesellschaft ist eine auf Rechts­streitigkeiten gegen die Soka / Urlaubs- und Lohn­ausgleichs­kasse der Bau­wirtschaft hoch­spezialisierte Anwalts­kanzlei. Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie uns eine E-Mail an Meides Rechts­anwälte oder rufen Sie einfach an.

Ein Fachbeitrag von

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