Zuvor ging den Anlegern durch die Insolvenz das gesamte eingesetzte Kapital verloren. Grund hierfür ist, dass der Prospekt des Fonds fehlerhaft gewesen ist und die Anleger so nicht ordnungsgemäß über alle Risiken informieren konnte. Insbesondere ist Problematisch, dass das Prospekt nicht über 105 %-Währungsklausel des Prospekts aufklärt und das dadurch entstehende Risiko nicht erläutert.
Negative Wechselkurse führen zu Doppelbelastungen
Eine solche Klausel führt nämlich bei negativer Entwicklung von Wechselkursen zu Doppelbelastungen der Fondsgesellschaft. Durch Wechselkursänderungen muss die Gesellschaft mehr Vermögen aufwenden um die Raten des Darlehns zurückzuerstatten. Die Fondsgesellschaft schuldet gleichzeitig auch zusätzliche Ausgleichssummen durch die Überschreitung der 105 %-Währungsklausel. Darlehnssumme wird hierdurch aber nicht gleichzeitig auch verringert, wodurch Doppelbelastungen entstehen.
Unvollständige Risikoaufklärung führt zu Schadensersatz aus Prospekthaftung
Ein Schadensersatz aufgrund von Prospekthaftung entsteht somit. Dieses Urteil ist von großer Bedeutung, da diese 105 %-Währungsklauseln in annähernd allen Schiffsfondprospekten enthalten sind. Diese Klauseln werden aber in den Prospekten entweder gar nicht oder nur kurz und unvollständig dargestellt. Hierdurch enthalten die Prospekte daher nicht alle relevanten Informationen, wodurch dann eine unvollständige Risikoaufklärung im Prospekt vorliegt und somit ein fehlerhafter Prospekt, wodurch Anleger in Schifffonds ein Schadensersatz aus der Prospekthaftung zusteht.
Wir helfen Ihnen gerne
Wenn auch Sie Anleger in einem solchen Fonds sind und Verluste erlitten habe sollte, zögern Sie nicht und lassen sie das Prospekt des Schiffsfonds umgehend auf Fehler überprüfen. Nur so können Sie ihre Verluste wieder ausgleichen. Rufen Sie uns daher an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie bezüglich des Prospektes.