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Schadensersatzrecht | 17.08.2021

Abgas­skandal

LG spricht Schadens­ersatz für Audi Q7 im Abgas­skandal zu

Anspruch auf Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Ein Audi Q7 3,0 TDI geht im Abgas­skandal zurück. Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser hat Schaden­ersatz für seine Mandantin durchgesetzt.

Das Landgericht Münster entschied mit Urteil vom 7. Juli 2021, dass in dem Audi Q7 eine unzulässige Abschalt­einrichtung verwendet wird und der Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde (Az.: 02 O 392/20).

Gekaufter Audi vom Rückruf betroffen

Die Klägerin hatte den Aud Q7 3.0 TDI im April 2012 als Gebraucht­wagen mit einer Lauf­leistung von 13.800 Kilometern zum Nettopreis von 47.700 Euro gekauft und den Erwerb zum Teil über ein Darlehen mit der Audi Bank finanziert. In dem Fahrzeug ist ein V6-TDI-Motor des Typs EA 897 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für das Modell einen Rückruf angeordnet, damit eine unzulässige Abschalt­einrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissions­kontroll­systems entfernt wird.

Klägerin machte Schadensersatzansprüche geltend

Die Klägerin machte daher Schaden­ersatz­ansprüche geltend. In dem Fahrzeug seien unzulässige Abschalt­einrichtungen, u.a. in Gestalt der sog. Aufheiz­strategie verbaut. Diese schadstoffmindernde Aufwärm­strategie springe jedoch nahezu nur im Prüfmodus an. Im realen Straßen­verkehr komme es hingegen zu einem höheren Stickoxid-Ausstoß. Zudem werde nur auf dem Prüfstand eine ausreichende Menge des Harnstoffs AdBlue eingespritzt, um den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren.

Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

„Das Gericht folgte unserer Argumentation. Audi habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalt­einrichtung in den Verkehr gebracht und meine Mandantin damit konkludent getäuscht. Sie sei dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schaden­ersatz“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gasser. Die Klägerin habe dezidiert vorgetragen, dass in dem Fahrzeug unzulässige Abschalt­einrichtungen verwendet werden. Dafür spreche auch der Rückruf durch das KBA. Audi habe dies nicht widerlegen können, so das LG Münster.

Die Aufheiz­strategie und die AdBlue-Dosierungs­strategie seien nahezu ausschließlich auf dem Prüfstand aktiv. Damit unterscheide sich die Motor­steuerungs­software nicht von einer Software, die den Prüfstand exakt erkennt und dann in einen anderen Modus schaltet. Bei den Funktionen handele es sich um unzulässige Abschalt­einrichtungen, so das LG Münster. Damit habe dem Fahrzeug ohne ein entsprechendes Software-Update die Stilllegung gedroht.

Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs unter Anrechnung einer Nutzungs­ent­schädigung

Ein Käufer dürfe aber davon ausgehen, dass ein Fahrzeug beim Kauf den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Der Klägerin sei daher schon mit Abschluss des Kauf­vertrags ein Schaden entstanden. Der Kaufvertrag müsse daher rück­abgewickelt werden, entschied das Gericht.

Gegen Rückgabe ihres Audi Q7 kann die Klägerin nun die Erstattung des Kaufpreises (ca. 47.700 Euro) und der Finanzierungs­kosten von rund 2.300 Euro verlangen. Für die gefahrenen rund 121.600 Kilometer muss sie sich allerdings eine Nutzungs­entschädigung in Höhe von rund 24.100 Euro anrechnen lassen. Somit bleibt ein Anspruch in Höhe von knapp 25.900 Euro.

Gute Aussichten auf Schadensersatz für betroffene Audi-Käufer

„Audi hat die 3-Liter-Diesel­motoren entwickelt und hergestellt. Zahlreiche Modelle mit diesen Motoren wurden vom Kraftfahrt-Bundesamt wegen der Verwendung unzulässiger Abschalt­einrichtungen zurück­gerufen. Betroffene Audi-Käufer haben daher gute Chancen, Schaden­ersatz­ansprüche durch­zusetzen. Neben verschiedenen Land­gerichten haben inzwischen auch die Oberlandes­gerichte Naumburg, Koblenz und Frankfurt Audi wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperations­partner der IG Diesel­skandal.

Mehr Informationen zu Schadenersatzansprüchen gegen Audi

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