Der durch die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich vertretene Kläger hatte den damals 3 Jahre alten GLK 250 4Matik mit, der mit dem Motor OM651 und EURO 6-Abgasnorm ausgestattet ist, im Oktober 2017 für EUR 32.750,- gebraucht gekauft. Im Mai 2018 erließ das Kraftfahrtbundesamt einen Rückruf für dieses mit einem SCR-Katalysator bestückte Modell. Nun muss die Daimler AG für das Fahrzeug, welches einen Kilometerstand von ca. 187.000 Kilometern aufweist, Schadensersatz in Höhe von etwa EUR 14.000,- an den Kläger zahlen.
Bewusste Täuschung durch den Verbau (mindestens) einer unzulässigen Abschalteinrichtung
Das Gericht befand, dass Mercedes durch den Einbau zumindest einer unzulässigen Abschalteinrichtung das KBA bewusst getäuscht und sich damit zugleich gegenüber dem Kläger sittenwidrig verhalten habe. Die besondere Verwerflichkeit des Verhaltens sah das Gericht hier im Verschweigen des Einbaus der unzulässigen Abschalteinrichtung gegenüber dem KBA im Typengenehmigungsverfahren.
In dem von der in Abgasskandalfällen spezialisierten Kanzlei Rogert & Ulbrich geführten Verfahren wurden gleich mehrere unzulässigerweise vom Stuttgarter Konzern installierte technische Abläufe im Emissionskontrollsystem des Motors OM651 substantiiert dargelegt, ohne dass Mercedes diesen Vortrag durch Vorlage der Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamts und Angaben zum weiteren Verlauf des Widerspruchsverfahrens gegen diese wirksam bestritten hätte. Angesichts der Vielzahl der nicht ordnungsgemäß, d.h. unter Einhaltung der im Typgenehmigungsverfahren genehmigten Grenzwerte für Stickoxide, arbeitenden Mechanismen, könne nur der Rückschluss gezogen werden, dass den Verantwortlichen bei Mercedes diese Täuschung bewusst gewesen sei.
Der Inhalt der Rückrufbescheide des KBA vom 23.05.2018 und vom 03.08.2018 belegten die substantiierte Darlegung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in eindrücklicher Deutlichkeit. Sie gaben dem Daimler-Konzern auf, auf der Basis der erteilten Typgenehmigungen in den von ihm produzierten Fahrzeugen die „Vorschriftsmäßigkeit herzustellen, indem alle unzulässigen Abschalteinrichtungen aus dem Emissionskontrollsystem entfernt werden“ und „die Emissionsstrategie der derzeit in Produktion befindlichen Fahrzeuge Mercedes C 1.6 l Diesel Euro 6 vollständig offen zu legen“.
Verteidigungsstrategie von Daimler AG ging nicht auf
Die vom Mercedes-Konzern gewählte Verteidigungsstrategie der Verschleierung, des Verschweigens und des Versteckens hinter Betriebsgeheimnissen ging indes nicht auf.
Allein auf Grundlage der von Mercedes teilweise unvollständig vorgelegten und geschwärzten Bescheide des KBA sei nicht nachvollziehbar, dass das KBA zum einen einzig die unterschiedlichen Betriebsarten im SCR-System als unzulässige Abschalteinrichtung bemängelt hat. Es sei nicht abschätzbar, ob die weiteren, vom Kläger ebenfalls als unzulässig angeführten Funktionsweisen im Emissionskontrollsystem des Motors nicht auch vom KBA beanstandet wurden.
Da zudem kein weiterer Vortrag zum Stand des Widerspruchsverfahrens erfolgt, sei ebenfalls nicht abschätzbar, ob und mit welchem Ausgang dieses abgeschlossen ist. Offenkundig habe Daimler zumindest nicht obsiegt; denn die Vorlage des stattgebenden Widerspruchsbescheids hätte ihre prozessuale Stellung aufgrund der daraus abzuleitenden Zulässigkeit der monierten Abschalteinrichtung erheblich verbessert. Die Nichtvorlage des Widerspruchs liefe in diesem Fall einer sorgfältigen Prozessführung zuwider und kann nicht unterstellt werden. Vielmehr sei angesichts des Schweigens hinsichtlich der als notwendig angesehenen Information zum Stand des Widerspruchsverfahrens weiterhin von dem im Rückrufbescheid zugrunde gelegten status quo, nämlich einer unzulässigen Abschalteinrichtung im streitgegenständlichen Motor, auszugehen.
Urteil ein weiterer Meilenstein im Mercedes Abgasskandal
„Uns freut dieses Urteil ganz besonders, weil das Gericht hier nicht vor dem großen Konzern eingeknickt und nicht auf das Scheinargument des “Betriebsgeheimnisses„ eingegangen ist, sondern klipp und klar gesagt hat, was Sache ist. Es wundert schon sehr, weshalb Mercedes kein Wort über das Widerspruchsverfahren verliert. So erfolgreich wird es dann vermutlich nicht sein,“ sagt Rechtsanwalt Dr. Marco Rogert.
Wenn Sie ebenfalls Mercedes-Fahrer sind?
Dann empfehlen wir Ihnen zunächst zu prüfen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. Nutzen Sie dazu unseren Modell-Schnellcheck. Sollte Ihr Fahrzeug manipuliert sein, so raten wir Ihnen Ihren Anspruch auf Schadensersatz zeitnah anwaltlich prüfen zu lassen. Gerne können Sie dazu auch unsere kostenlose und unverbindliche telefonische Erstberatung nutzen.