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Schadensersatzrecht | 28.06.2021

Abgas­skandal

LG Aachen: Schadens­ersatz für Audi A6 im Abgas­skandal

Anspruch auf Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Audi muss im Abgas­skandal einen Audi A6 zurück­nehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungs­entschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Aachen mit Urteil vom 28. Mai 2021 entschieden (Az.: 8 O 316/20).

„Das Gericht ist zu der Überzeugung gekommen, dass in dem 3-Liter-Dieselmotor des Audi A6 eine unzulässige Abschalt­einrichtung verwendet wird und mein Mandant Anspruch auf Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung hat“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, der das Urteil erstritten hat.

Audi A6 3.0 TDI als Gebrauchtwagen gekauft

Der Kläger hatte den Audi A6 3.0 TDI als Gebraucht­wagen mit einer Lauf­leistung von knapp 73.400 Kilometern zum Preis von rund 35.700 Euro gekauft. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für das Modell einen Rückruf angeordnet.

Kläger machte Schadenersatzansprüche geltend

Der Kläger machte daher Schaden­ersatz­ansprüche geltend. Durch die Verwendung unzulässiger Abschalt­einrichtungen, auch in Verbindung mit einer Prüfstand­erkennung, erfülle das Fahrzeug nicht die Voraus­setzungen für die Erteilung der Betriebs­erlaubnis, so der Kläger.

LG ging von unzulässiger Abschalteinrichtung aus

Das Landgericht folgte den Ausführungen des Klägers. Audi habe nicht widerlegen können, dass in dem Fahrzeug eine Prüfstand­erkennung mit daran gekoppelter Umschalt­logik verwendet wird. Zwar folge aus einer Prüfstand­erkennung alleine noch kein Rechts­verstoß. Angesichts des angeordneten Rückrufs durch das KBA hätte Audi sich aber konkreter zur Wirkungs­weise der Prüfstand­erkennung äußern und darlegen müssen, ob dabei Einfluss auf das Abgassystem genommen wird. Da Audi dazu keine Angaben gemacht hat, sei die Motor­steuerungs­software in dem Fahrzeug als unzulässige Abschalt­einrichtung zu qualifizieren, so das LG Aachen.

Schaden bereits mit Erwerb des Fahrzeuges entstanden

Durch das Inverkehr­bringen eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalt­einrichtung sei der Kläger insbesondere in Bezug auf das Bestehen einer uneingeschränkten Betriebs­erlaubnis konkludent getäuscht worden. Es habe der Widerruf der Typen­genehmigung und die Stilllegung des Fahrzeugs gedroht, führte das Gericht aus. Dem Kläger sei daher schon mit dem Erwerb des Fahrzeugs ein Schaden entstanden. Der Kaufvertrag sei rückabzuwickeln, entschied das LG Aachen.

Audi muss Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten

Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises (ca. 35.700 Euro) verlangen. Für die rund 65.200 Kilometer, die er mit dem Audi A6 gefahren ist, muss er sich allerdings eine Nutzungs­entschädigung in Höhe von knapp 10.300 Euro anrechnen lassen. Somit verbleibt ein Anspruch auf Zahlung von rund 25.400 Euro.

Chancen auf Schadenersatzansprüche gegen Audi gestiegen

Rechtsanwalt Dr. Gasser aus Kiel hat im Abgas­skandal zum wieder­holten Mal Schaden­ersatz gegen die Audi AG durchgesetzt. Zudem haben inzwischen auch die Oberlandes­gerichte Naumburg, Koblenz und Frankfurt a.M. Audi wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schaden­ersatz verurteilt. „Die Chancen Schaden­ersatz­ansprüche gegen Audi durch­zusetzen, sind weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperations­partner der IG Diesel­skandal.

Mehr Informationen zum Audi Abgasskandal

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