Was machen die Aktionäre geltend?
Die Aktionäre machen geltend, von der Volkswagen AG zu spät über den Abgasskandal bei der Volkswagen AG informiert worden zu sein. Sie fordern Schadenersatz für erlittene Kursverluste bzw. die Rückabwicklung des Aktienkaufs. Ein solcher Schadenersatz kann u. a. nach dem Wertpapierhandelsgesetz eingefordert werden, wenn die börsennotierte Aktiengesellschaft negative Unternehmensnachrichten nicht rechtzeitig per Ad-Hoc-Mitteilung veröffentlicht. Eine solche Mitteilung veröffentlichte die Volkswagen AG erst am 22.09.2015 und damit nach Auffassung der Kläger viel zu spät. Der Aktienkurs brach ab dem 18.09.2015 massiv ein. Damit erwarben die Aktionäre vor dem 18.09.2015 die Aktien zu teuer. Denn das Risiko des Abgasskandals war jeweils nicht eingepreist.
Zweifel an Verteidigung von VW
Die Volkswagen AG hat bereits vor dem US District Court Michigan in einem Plea Agreement eingestanden, dass Ingenieure von VW bereits im Jahr 2006 mit Managern von VW abgestimmt hatten, Motoren zu manipulieren. Demgegenüber behauptet die Volkswagen AG im Musterverfahren, erstmals im Mai 2014 im Management mit den Manipulationen konfrontiert worden sein. Demgegenüber sollen Ingenieure gegenüber der Staatsanwaltschaft Braunschweig ausgesagt haben, dass der Vorstandsvorsitzende Herr Prof. Dr. Martin Winterkorn bereits im November 2007 darüber informiert worden sein, wie die unzulässige Software zur Manipulation der Abgasprüfung in den USA funktioniere.
Rechtsfrage, ab wann VW Manipulation offen legen musste
Die Frage, ab wann der Vorstand vom Abgasskandal tatsächlich Kenntnis hatte und ab wann die Aktionäre zu informieren waren, kann obsolet werden. Dies gilt zumindest dann, wenn das OLG Braunschweig sich der Auffassung der Kläger anschließt, dass die Kenntnis der Ingenieure als leitende Angestellte ausreicht. Diese Auffassung vertreten u. a. das Landgericht Kiel sowie das Landgericht Duisburg in Verfahren von Fahrzeugkäufern gegen die Volkswagen AG.
Verjährung der Ansprüche Ende 2018
Aktionäre, die bislang noch keine rechtlichen Schritte gegen die Volkswagen AG ergriffen haben, sollten dies bis Ende des Jahres 2018 tun. Anderenfalls drohen Klagen auf Schadenersatz an der Einrede der Verjährung zu scheitern.
Die ARES Rechtsanwälte vertreten bereits Aktionäre gegen die Volkswagen AG im Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig. Für Fragen zum Musterverfahren und zu einer Klage stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.