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Mietrecht | 03.02.2016

Wohnraum­kündigung

Kündigung vom Vermieter erhalten? Fünf wichtige Tipps wie sich Mieter verhalten sollten

Kündigung des Miet­vertrags braucht keine Panik auszulösen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Kündigt der Vermieter das Miet­verhältnis, entsteht auf Mieterseite häufig Panik. Dafür gibt es jedoch zunächst keinen Grund.

Keine Zwangsräumung ohne vorherigen Räumungsprozess

Unabhängig davon, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht, kann der Vermieter den Mieter nicht einfach auf die Straße werfen. Ist also der Kündigungs­termin verstrichen und bleibt der Mieter einfach in der Wohnung, muss der Vermieter zunächst eine Räumungs­klage einreichen.

Bei eigenmächtigem Betreten des Vermieters – Polizei holen

Drohungen des Vermieters oder gar das eigenmächtigen Betreten der Wohnung sind unzulässig. Verschafft sich der Vermieter wider­rechtlich Zugang, stellt dies einen strafbaren Haus­friedens­bruch dar. In diesem Fall sollte der Mieter einfach die Polizei rufen.

Räumungsklage kann Jahre dauern

Dem Vermieter bleibt also dann, wenn der Mieter einfach nicht auszieht, zunächst nichts weiter übrig, als eine Räumungs­klage beim zuständigen Amtsgericht einzureichen. Das Gericht prüft dann zunächst einmal, ob die Kündigung überhaupt wirksam war. Dafür benötigt der Vermieter einen Kündigungs­grund. Viele Kündigungen stellen sich in der Praxis als unwirksam dar. Selbst bei einer wirksamen Kündigung kann der Prozess durch mehrere Instanzen Jahre dauern. Der Mieter gewinnt wertvolle Zeit in der Wohnung.

Räumungsklage? – Sofort Anwalt aufsuchen

Wer vom Amtsgericht eine Räumungs­klage des Vermieters erhält, sollte spätestens dann umgehend einen Anwalt aufsuchen. Hier drohen sonst erhebliche Nachteile, da wichtige Fristen laufen.

Bester Zeitpunkt für Einschaltung eines Anwalts – Erhalt der Kündigung

In der Regel sollte der Anwalt unmittelbar nach Erhalt der Kündigung eingeschaltet werden. Zu diesem Zeitpunkt lassen am effektivsten Maßnahmen zur Abwehr oder Verzögerung einer späteren Räumung treffen.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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