Rückenwind bekommen sie dabei von Seiten der Gerichte. So entschied jüngst das Amtsgericht Ludwigslust (43 C 288/16), ein Girokonto dürfe nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Keine Kündigung nach Belieben
Eine Bank, die sich entschlossen hatte, das Girokonto einer Kundin mit dem Argument zu schließen, es könne nicht weiter zum Nulltarif geführt werden, kann, auf dieses Argument gestützt, das Girokonto ihrer Kunde nicht außerordentlich kündigen.
Bank kündigte kostenloses Girokonto aus Kostengründen
In dem vom Amtsgericht Ludwigslust entschiedenen Fall hatte die Kundin im Jahre 2000 bei ihrer Sparkasse ein kostenloses Girokonto eröffnet. Im März 2016 kündigte die Sparkasse das Konto mit dem Argument, aus Kostengründen die Kontoführung nur noch gegen ein Entgelt fortsetzen zu können.
Gerichte erachten Kündigungen für rechtswidrig
Wie schon das Amtsgericht Ludwigslust hält das Oberlandesgericht Naumburg ein solche vorgehen für rechtswidrig (Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 31.01.2012, Az. 9 U 128/11). Auch der Bundesgerichthof (Urteil vom 05.05.2015, Aktenzeichen: XI ZR 214/14) hatte bereits in einem anderen Fall die Kündigung von Girokonten bei Sparkassen für rechtswidrig erachtet.
Widerspruch gegen Kündigung mit anwaltlicher Hilfe
Von einer Kündigung betroffene Sparkassen-Kunden haben gute Chancen, ihre Konten doch zu behalten. Sie sollten der Kündigung mit anwaltlicher Unterstützung widersprechen und die Sparkasse auffordern, das Konto weiterzuführen.
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MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt bundesweit Bankkunden in Streitigkeiten mit privaten Banken, Sparkassen, Volks- und Genossenschaftsbanken bundesweit.