Zwei Zahlen, so die Wirtschaftszeitung, verdeutlichten im Kern die gesamte Misere: Leibold habe 480 Millionen € Schulden angehäuft, gerade einmal 4,4 Millionen davon seien für die Gläubiger als frei verfügbare Masse übrig.
Darlehensverträge weit über das Jahr 2020 hinaus terminiert
Bei den ersten Gläubigertreffen habe die Insolvenzverwalterin Bettina Schmudde in Schwerin eine Fülle von Einzelheiten des nunmehr augenscheinlichen Desasters vor den anwesenden Betroffenen ausgebreitet. Im verschachtelten Geflecht von Firmen, Gesellschaften und Stiftungen des Peter H. Leibold wurden offensichtlich die vielen Millionen noch schneller verbrannt, als sie über die drei Anleihen sowie Genussrechte dem Cleverle aus Wismar zuflossen - oder wanderten als Gesellschafterdarlehen entweder direkt an Herrn und Frau Leibold oder über die von Familie Leibold kontrollierte Wiener Pele-Holding an diverse weitere Firmen. Mindestens teilweise sollen die Darlehensverträge weit über das Jahr 2020 hinaus terminiert sein, so die WirtschaftsWoche. Eine wahrlich ausreichende Zeitspanne für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, um genüsslich möglicherweise noch vorhandenes Kapital zu verbrennen - und anschließend den beschwerlichen Gang in die Insolvenz anzutreten.
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Leibold
Bereits seit Monaten ermittelt die zuständige Rostocker Staatsanwaltschaft gegen Leibold wegen des Verdachtes auf Insolvenzverschleppung, Bankrott, Untreue und Steuerhinterziehung. Ein Ende der laufenden Ermittlungen ist nicht absehbar. Insbesondere auch die dubiose Rolle des von Leibold beauftragten Wirtschaftsprüfers, der grauen CDU-Eminenz Hans-Dieter Alt aus Fulda, wirft nach wie vor eine Reihe unschöner Fragen auf. Alt agierte, wie u.a. das Handelsblatt im Frühjahr ausführlich dokumentierte, im Unternehmensgeflecht praktischerweise gleichzeitig in verwaltender Funktion als auch als Wirtschaftsprüfer - und kassierte dafür ziemlich unglaubliche Millionenbeträge.
Insolvenzverwalterin - hier handelt es sich um eine „Kriminalinsolvenz“
Für die betroffenen Investoren stellt sich angesichts der im ordentlichen Insolvenzverfahren zu erwartenden minimalen Quote respektive eines genauso wahrscheinlichen Totalausfalles nunmehr die Frage, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie diese ggf. erhoben und durchgesetzt werden können. Die vorliegenden Informationen sowie die laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen legen mindestens den Verdacht nahe, dass die eingesammelten Anlegergelder jedenfalls teilweise bestimmungs- und prospektwidrig eingesetzt wurden oder dass den Vorgängen innerhalb des Unternehmensgeflechtes gar strafrechtliche Relevanz zugeordnet werden muss. Immerhin zitiert das Handelsblatt Insolvenzverwalterin Bettina Schmudde in karger Prägnanz: „Es war schnell deutlich, hier handelt es sich um eine Kriminalinsolvenz“. Leibold selber bleibt derweil abgetaucht - respektive in die Lüfte entfleucht und bläst mit dem Privatjet (Kennung: D-IRAR) munter Kapital in Form von Kohlendioxid und Feinstaub in die Atmosphäre, wie Internet-Flugradarseiten immer wieder dokumentieren. Die Rede ist hier von rund 3500 Euro pro Flugstunde.