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Vertragsrecht | 16.05.2018

Branchen­buch­abzocke

„Kreis-Stadt­informations­karten“: Vorsicht bei Anzeigen­aufträgen der Stadt Media Verlag GmbH

Rück­sendung einer geprüften und unter­schriebenen Anzeige führt zu Abschluss eines Anzeigenvertrags

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Stadt Media Verlag GmbH vertreibt nach eigenen Angaben „Kreis-Stadt­informations­karten“. Dabei handelt es sich wohl um eine Werbe­broschüre, die an Behörden, Handel und Handwerk ausgeliefert werden soll. Inhalt der „Kreis-Stadt­informations­karten“ sollen Anzeigen von Gewerbe­treibenden und Frei­beruflern sein.

Um an Anzeigen­kunden zu gelangen, verschickt die Stadt Media Verlag GmbH nach telefonischer Kontakt­aufnahme ein Formular, in welchem eine Anzeige abgedruckt ist. Die Anzeige soll geprüft und das Formular unter­schrieben an das Unternehmen zurückgeschickt werden. Wer dem aber nachkommt, hat nach Auffassung der Stadt Media Verlag GmbH einen Anzeigen­auftrag erteilt.

Das Unternehmen findet sich unter folgender Adresse:

Stadt Media Verlag GmbH

Becher­straße 9

40476 Düsseldorf

Daneben wird noch folgende ausländische Anschrift angegeben, die auf die Herkunft der Hinter­männer hindeutet:

Stadt Media Verlag GmbH

Vasil-Kanchov-Str. 12

2800 Sadancki, Bulgarien

Werbewirksamkeit der „Kreis-Stadtinformationskarten“ zweifelhaft

Die Werbe­wirksamkeit der von der Stadt Media Verlag GmbH vertriebenen „Kreis-Stadt­informations­karten“ dürfte äußerst gering sein. Denn lediglich 150 Exemplare sollen pro Auflage in einem Post­leitzahlen­gebiet verteilt werden. Zu beachten ist zudem, dass für die Auslieferungs­stellen keine Pflicht besteht, die Werbe­broschüre auszulegen. Auch auf die Dauer der Auslage hat die Stadt Media Verlag GmbH keinen Einfluss. Die Werbe­wirksamkeit der Broschüre ist daher mehr als zweifelhaft.

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