Betroffen von dem Rückruf sind Fahrzeuge der Baujahre 2010 und 2011. Bei den Modellen muss nach Angaben des KBA eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden. Daimler muss die betroffenen Mercedes E 250 CDI in die Werkstatt rufen, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 5497507.
Modelle mit Abgasnorm Euro 6 und Euro 5 betroffen
Auch wenn Daimler stets behauptet, keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verwendet zu haben, muss der Autobauer auf Anordnung des KBA inzwischen diverse Modelle zurückrufen. Waren anfangs ausschließlich Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6 betroffen, trifft es inzwischen auch Modelle der Schadstoffklasse Euro 5.
Nachteile durch Software Update möglich
Für die betroffenen Mercedes-Kunden sind die Rückrufe ein Problem. Sie sollen ein Software-Update aufspielen lassen, dessen Auswirkungen auf den Motor ungewiss sind. Negative Auswirkungen auf Verbrauch, Verschleiß oder Leistung des Motors werden befürchtet. Zudem trifft die Fahrzeuge durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung ein weiterer Wertverlust. „Ähnlich wie ein Unfallwagen verliert ein Fahrzeug durch eine unzulässige Abschalteinrichtung an Wert. Dieser Schaden lässt sich auch durch ein Software-Update nicht beseitigen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.
Ihre Rechte als Verbraucher
Betroffene Mercedes-Kunden können sich gegen diese Entwicklung auch zur Wehr setzen und Schadensersatzansprüche geltend machen. Der BGH hat schon Anfang 2019 entschieden, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Sachmangel darstellen und geschädigte Kunden Anspruch auf Ersatz haben. „Inzwischen haben auch verschiedene Gerichte Daimler wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu Schadensersatz verurteilt“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
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