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Schadensersatzrecht | 11.03.2020

Abgas­skandal

Kraftfahrt-Bundesamt ruft Modelle der Mercedes E-Klasse zurück

Betroffene Mercedes-Besitzer können Schadens­ersatz­ansprüche gegen Daimler geltend machen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Mercedes muss im Abgas­skandal Modelle der E-Klasse zurückrufen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 26. Februar 2020 mitteilte, muss Daimler Modelle des Mercedes E 250 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 zurückrufen.

Betroffen von dem Rückruf sind Fahrzeuge der Baujahre 2010 und 2011. Bei den Modellen muss nach Angaben des KBA eine unzulässige Abschalt­einrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissions­kontroll­systems entfernt werden. Daimler muss die betroffenen Mercedes E 250 CDI in die Werkstatt rufen, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 5497507.

Modelle mit Abgasnorm Euro 6 und Euro 5 betroffen

Auch wenn Daimler stets behauptet, keine unzulässigen Abschalt­einrichtungen verwendet zu haben, muss der Autobauer auf Anordnung des KBA inzwischen diverse Modelle zurückrufen. Waren anfangs ausschließlich Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6 betroffen, trifft es inzwischen auch Modelle der Schadstoff­klasse Euro 5.

Nachteile durch Software Update möglich

Für die betroffenen Mercedes-Kunden sind die Rückrufe ein Problem. Sie sollen ein Software-Update aufspielen lassen, dessen Auswirkungen auf den Motor ungewiss sind. Negative Auswirkungen auf Verbrauch, Verschleiß oder Leistung des Motors werden befürchtet. Zudem trifft die Fahrzeuge durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalt­einrichtung ein weiterer Wertverlust. „Ähnlich wie ein Unfallwagen verliert ein Fahrzeug durch eine unzulässige Abschalt­einrichtung an Wert. Dieser Schaden lässt sich auch durch ein Software-Update nicht beseitigen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Ihre Rechte als Verbraucher

Betroffene Mercedes-Kunden können sich gegen diese Entwicklung auch zur Wehr setzen und Schadens­ersatz­ansprüche geltend machen. Der BGH hat schon Anfang 2019 entschieden, dass unzulässige Abschalt­einrichtungen einen Sachmangel darstellen und geschädigte Kunden Anspruch auf Ersatz haben. „Inzwischen haben auch verschiedene Gerichte Daimler wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalt­einrichtung zu Schadens­ersatz verurteilt“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperations­partner der IG Diesel­skandal.

Mehr Informationen zum Mercedes-Abgasskandal und Ihren Möglichkeiten

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