Wer eine Rechnung oder sonstige Zahlungsaufforderung der Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U. wegen eines „Branchen Neueintrags“ erhalten hat, hat gute Chancen nichts an das Unternehmen zahlen zu müssen. Denn es ist uns gelungen, die Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U. zur Stornierung des angeblich fernmündlich zustande gekommenen Vertrags zu bewegen. Die Vertragsstornierung zeigt, dass ein Vorgehen gegen das Unternehmen erfolgsversprechend und somit ratsam sein kann.
Anwaltliche Hilfe
Wer daher eine Rechnung oder sonstige Zahlungsaufforderung von der Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U. wegen eines angeblich beauftragten kostenpflichtigen „Branchen Neueintrags“ erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich zuerst an einen Anwalt wenden.
Lesen Sie unseren Hauptbeitrag zur Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U.
Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuchanbieter wehren möchten.
Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00