Kind schnallt sich während der Fahrt unbemerkt ab
In dem zu entscheidenden Fall saß die vierjährige Tochter der Fahrerin auf der Rückbank angeschnallt im Kindersitz. Bei einer Verkehrskontrolle bemerkte die Polizei, dass das Mädchen selbst unbemerkt den Gurt gelöst hatte und verdonnerte die Mutter zu einem Bußgeld. Diese legte Einspruch ein und gab an, das sei vorher noch nie passiert. Außerdem könne man nicht verlangen, den Gurt ihrer Tochter während der Fahrt andauernd zu kontrollieren.
Anschnallpflicht: Erwachsene tragen die Verantwortung
Das sah das Gericht anders: Bei Kindern treffe den Fahrer eines Fahrzeugs eine besondere Fürsorgepflicht dahingehend, sich regelmäßig nach dem Kind umzusehen. Diese Pflicht wurde durch die Mutter hier fahrlässig verletzt. Sie hätte mitbekommen müssen, dass ihre Tochter sich abgeschnallt hat und hätte dann anhalten müssen.
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Zu klären ist jedoch, ob es deshalb unbedingt ein Bußgeld mit Punkteeintrag geben muss. In der Regel ist es möglich, eine Reduzierung der Strafe zu erreichen. Gern können Sie dazu unsere Strafzettelboxen nutzen. Ihre Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten. Aber beachten Sie die Einspruchsfrist von zwei Wochen!