Neben dem neuen Instrument der Musterfeststellungsklage, die eine Art „Sammelklage“ darstellt und in mehreren Jahren voraussichtlich den Weg für ein erfolgreiches Einzelklageverfahren öffnen werde, gebe es nun eine hochinteressante Möglichkeit, seine Ansprüche sofort durchzusetzen.
Einzelklagen ohne Prozesskostenrisiko
Diese Möglichkeit eröffneten mehrere deutsche Prozesskostenfinanzierer, die das gesamte Prozesskostenrisiko für den Mandanten übernähmen und im Gegenzug von dem Prozesserlös nur im Falle des Obsiegens oder Vergleichsschlusses einen Prozentsatz von ab 20 % an Erlösbeteiligung erwarteten.
Angebot stellt keine Beteiligung im Erfolgsfall an einer Sammelklage dar
„Bisher hat es am Markt für Rechtsdienstleistungen nach meiner Kenntnis derartige Angebote im Hinblick auf Klagen zum VW-Abgasskandal nicht gegeben. Die neuen Angebote sind nicht mit den Angeboten zu verwechseln, sich gegen eine Beteiligung im Erfolgsfall an einer Sammelklage zu beteiligen“, so Gründungspartner Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert.
Mit der Einzelklage schneller ans Ziel
Bislang habe sich die Einzelklage als deutlich zielführender erwiesen als die Beteiligung an einer wie auch immer gearteten „Sammelklage“, fügt sein Sozius Rechtsanwalt Tobias Ulbrich hinzu.
Vielfahrer aufgepasst - die Zeit drängt
Für die Musterfeststellungsklage ließen sich durchaus gute Erfolgsaussichten feststellen. Es sei allerdings zu berücksichtigen, dass aufgrund der Rechtsmittelfähigkeit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig vermutlich einige Zeit ins Land ziehen werde, bevor anschließend die dann möglicherweise einfacher zu führende Einzelklage überhaupt eingereicht werden könne, gibt er weiter zu bedenken. Es könne daher sein, dass sich insbesondere für Vielfahrer die Einzelklage dann nicht mehr in dem Umfang lohne, wie es noch zum jetzigen Zeitpunkt der Fall sei, da die Nutzungsentschädigung bis zur letzten mündlichen Verhandlung immer weiter ansteige, erläutert Rechtsanwalt Tobias Ulbrich weiter.
Jetzt anmelden - Aufnahme von Neumandaten nur noch bis zum 19.12.2018 möglich
„Wer jetzt noch Geld für sein EA-189-Auto möchte, findet keine Ausrede mehr, nicht zu klagen“, meint Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert. „Wir müssen jedoch darauf hinweisen, dass aufgrund des enormen Andrangs eine Annahme von Neumandaten nur noch bis zum 19.12.2018 in diesem Jahr über das übliche Formular möglich ist“, schließt Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert.