In gleich mehreren Verfahren ließ sich die Gothaer Lebensversicherung ohne jede Gegenwehr dazu verurteilen, ihren Kunden alle eingezahlten Beiträge sofort zurück zu zahlen. Zusätzlich erhielten die Versicherungskunden noch eine ganz erhebliche Entschädigung auf ihr Konto überwiesen, die von Göddecke Rechtsanwälte gefordert worden war.
Versicherer lehnt Rückabwicklung ab
Die Mandanten der Göddecke Rechtsanwälte hatten zunächst selbst den Widerspruch gegen ihre Lebensversicherungsverträge bei der Gothaer erklärt. Der Versicherer lehnte eine Rückabwicklung daraufhin ab.
Gothaer Lebensversicherung erkennt Anspruch ohne Gegenwehr an
Göddecke Rechtsanwälte erhob in beiden Fällen Klage beim Landgericht Köln. Die Gothaer hatte der Klage nichts entgegenzusetzen und erkannte den Anspruch der Mandanten offiziell an.
Auch Gutachter- und Anwaltskosten werden ersetzt
Die Versicherungsnehmer erhalten nun nicht nur den ihnen zustehenden Rückabwicklungsbetrag in voller Höhe, sondern auch die Gutachter- und Anwaltskosten zurück.