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Schadensersatzrecht | 02.03.2018

Abgas­skandal

Klage gegen Daimler AG: Unzulässige Schummel­software auch bei Mercedes Benz

Sachmangel führt zum Anspruch auf Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs

Auch Mercedes Benz ist in den Diesel­skandal involviert. Hahn Rechts­anwälte hat beim Landgericht Stuttgart 2018 Klage gegen Daimler AG eingereicht.

Auch bei Mercedes Benz E 220 BlueTEC T wurde unberechtigte Thermosoftware verbaut

Der Kläger hatte am 27. Januar 2016 einen Mercedes Benz E 220 BlueTEC T als Gebraucht­fahrzeug für einen Kaufpreis von 35.870 Euro erworben. Der Kläger verlangt nunmehr vom Hersteller Schadens­ersatz in Höhe von 31.611,65 Euro. Mitte Juli 2017 ist aufgrund von Durch­suchungen der Staats­anwalt Stuttgart im Rahmen des ein­geleiteten Ermittlungs­verfahrens bekannt geworden, dass in Motoren der Motoren­variante OM 651 (und OM 642) eine unberechtigte Thermo­software verbaut wurde. Bei dieser handelt es sich um eine unzulässige Abgas­abschaltung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 715/2007. Diesel­fahrzeuge mit OM 642- und OM 651-Motoren wurden von Daimler in den Jahren 2008 bis 2016 millionenfach in Europa und den USA verkauft.

Kundenberater sicherte Ausstattung des Fahrzeugs mit neuster Technik zu

Der Kläger hatte nach einem Fahrzeug gesucht, das den neusten Stand der Technik aufweist. Der Kunden­berater einer Mercedes Benz-Nieder­lassung in Hamburg versicherte ihm, dass der Mercedes die neueste Abgas­reinigung EURO 6 aufweise und es zu keinem Fahrverbot komme könne. Aufgrund der Zu­sicherungen der Mercedes-Nieder­lassung hat der Kläger das Fahrzeug dann erworben. Teil des Kauf­vertrages war ein Garantie­vertrag mit einer Garantie­dauer bis zum 4. Februar 2018.

Unzulässige Schummelsoftware bei Motoren OM 642 und OM 651 von Mercedes

Wegen der unzulässigen Abgas­abschaltung weichen die Stickstoff­oxid­werte (NOx) im realen Fahrbetrieb erheblich von den auf dem Prüfstand gemessenen Werten ab. Die Abschalt­einrichtung führt zu einer Abschaltung außerhalb eines knapp kalkulierten Thermo­fensters zwischen 20 bis 35 Grad Celsius. „Bei den Abschalt­einrichtungen von Mercedes bei den Motoren OM 642 und OM 651 handelt es sich um eine unzulässige Schummel­software wie bei VW“ sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechts­anwälte.

Dieselfahrzeug-Inhaber sollten aktiv werden und ihr Fahrzeug zurückgeben

„Der Sachmangel der Fahrzeuge führt dazu, dass Käufer ihren manipulierten Mercedes Diesel gegen Erstattung des Kaufpreises bei Anrechnung der gefahrenen Kilometer zurück­geben können. Das ist deswegen sehr interessant, weil Diesel­fahrzeugen in den bundes­deutschen Innen­städten Fahrverbote drohen und deren Inhaber diese auf dem Gebraucht­markt mittlerweile nur noch mit erheblichen Abschlägen verkaufen können“, so Anwalt Peter Hahn weiter. „Gerade Diesel­fahrzeug-Inhaber mit einer eintrittspflichtigen Rechtschutz­versicherung sollten daher nicht länger zögern, für ihre Interessen aktiv zu werden“, sagt Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechts­anwälte abschließend.

Weiter Informationen erhalten Sie unter https://wertverlust-diesel.de/.

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