Nutzungsentschädigung bisher auf Erstattung angerechnet
Zahlreiche Gerichtsverfahren im Diesel-Abgasskandal waren bereits von Erfolg gekrönt: geschädigte Besitzer bekamen ihr manipuliertes Fahrzeug erstattet. Jedoch wurde dabei eine Nutzungsentschädigung pro Kilometer für die Zeit abgezogen, in der das Auto gefahren wurde. Handelt es sich dann um ältere Fahrzeuge, lohnt sich eine Rückgabe kaum noch.
LG Nürnberg: Keine Nutzungsentschädigung vor dem Rückruf
Nun hat das Landgericht Nürnberg festgelegt, dass es angemessener wäre, den Zeitraum zwischen der Rückrufanforderung von VW bis zur Klageabwicklung zu berücksichtigen. Die Zeit davor wäre für das Verfahren dann nicht relevant, denn der Käufer wusste nichts von der manipulierten Abgastechnik. Letztendlich werden also nur noch die seit Bekanntgabe der Abgasaffäre gefahrenen Kilometer berechnet. Mehr als 1.500 Euro können also nicht mehr abgezogen werden, so die für den Fall verantwortliche Münchner Kanzlei von Marcus Klamert.
Für VW wirds langsam teuer
Aktuell laufen im Abgasskandal allein in Deutschland 60.000 Verfahren gegen Volkswagen. Meistens klagen die betroffenen Autobesitzer auf Schadensersatz oder Kaufrückabwicklung, in den meisten Fällen erfolgreich. Das wird für VW natürlich langsam teuer. Alleine im ersten Quartal dieses Jahres entstanden Kosten für Rechtsanwälte, Berater und Einigungen mit Kunden von einer Milliarde Euro.