EUIPO hebt Eintragung auf
Bereits 2006 hatte ein spanisches Unternehmen erfolgreich die Eintragung als Unionsmarke begehrt. Fast zehn Jahre später stellte dann Italien beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) einen Antrag auf Nichtigerklärung genau dieser Marke. Ziel war es, die aus italienischer Sicht gegen die öffentliche Ordnung verstoßende Marke nicht mehr als Unionsmarke eingetragen zu sehen. Die ersuchte Aufhebung war erfolgreich, womit sich wiederrum das spanische Unternehmen nicht abfinden wollte. Es klagte vor dem EuG. Dieser bestätigte nun aber die Entscheidung des EUIPO.
Die Machenschaften der Mafia: Richter sehen Gefahr der Verharmlosung
Die Richter waren der Ansicht, dass die spanische Marke die Mafia offenkundig fördere – eine Vereinigung, die nicht nur nach italienischem Recht als kriminell eingestuft wird.
Der Name „La Mafia“ sei in dem Markennamen dominierend und werde weltweit als Hinweis auf kriminelle Organisationen verstanden. Die Richter wiesen insbesondere auf die bestehenden Gefahren durch die Mafia im europäischen Raum hin.
Im Ergebnis stellten die Richter klar, dass der Wortbestandteil „La Mafia“ die Verkehrskreise der EU an die kriminelle Organisation denken lässt, die für schwerwiegende Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verantwortlich seien. Nach Ansicht der Richter verstoßen die mit der Mafia verbundenen kriminelle Tätigkeiten gegen die Grundrechte der Union und seien damit nicht in einer Unionsmarke zu tolerieren.
Mafia bedroht Sicherheit der Union
Im Ergebnis ging es den Richtern also um die negative Wahrnehmung der Marke durch den Verkehrskreis in der EU. An dieser Einschätzung änderte dann auch der Einwand des spanischen Unternehmens, sie wolle mit dem Markennamen allein auf die Filmreihe „der Pate“ verweisen, nichts.
Auch die Tatsache, dass es bereits zahlreiche Bücher und Filme über die Mafia gebe, sei keine Rechtfertigung für die Verharmlosung der Mafia durch den Markennamen.
Durch die Verknüpfung von „La Mafia“ mit dem Satz „se sienta a la mesa“, was so viel bedeutet wie „setzt sich zu Tisch“, werde insgesamt ein positives Abbild der Organisation vermittelt, die den schwerwiegenden Verstößen der Organisation nicht gerecht werde.
Im Ergebnis sei eine Aufhebung als Unionsmarke daher gerechtfertigt und diese daher für nichtig zu erklären.
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