So werden Mercedes/Daimler, MAN, Volvo/Renault, DAF und Iveco vor dem Kadi zur Rechenschaft gezogen, um mittlerweile für mehrere 10.000 LKWs Rückzahlungen an Spediteure, Frachtunternehmer, Transportteure, kommunale Einrichtungen (Müllabfuhr, Feuerwehr) und sonstige öffentliche Unternehmen zu leisten. Die Forderungen von mehreren Milliarden Euro mildern den Gewinn nur teilweise ab, den diese LKW-Produzenten durch illegale Absprachen nach Ansicht der Betroffenen zu Unrecht in Rechnung gestellt haben. Im Regelfall gehen die Anwälte der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte von einem Betrag von 15 % des Kaufpreises aus – in Einzelfällen auch darüber.
Es geht um mehrere hunderttausend Euro
In den Rechtsstreiten geht es dabei nicht allein um die herbe Enttäuschung, die die LKW-Käufer im Vertrauen erlitten haben, sondern bei vielen Unternehmen knallhart um mehrere hunderttausend Euro. Dass die Position dieser Geschädigten als sehr gut angesehen wird, zeigt sich alleine schon daran, dass viele Prozesskostenfinanzierer bereit sind, die Kostenlast gegen eine reine Erfolgsbeteiligung zu tragen. Das Geschäftsmodell verwundert nicht, denn der erste Teilsieg konnte schon für die LKW-Abnehmer erreicht werden; so urteilte das Landgericht Hannover für die Stadt Göttingen im Dezember 2017 schon einmal jedenfalls grundsätzlich gegen einen der LKW-Kartelllanten.
Geschädigte sollten rechtzeitig aktiv werden
Göddecke Rechtsanwälte haben für mehrere Speditionsunternehmen Klagen auf den Weg gebracht und sehen sich und ihre Mandanten bestätigt. „Die Bußen, die diese LKW-Hersteller an die EU zum Teil einvernehmlich gezahlt haben, nützen den geschädigten LKW-Nutzern überhaupt nichts“, so Anwalt Hartmut Göddecke. Nur diejenigen können natürlich Geld erhalten, die jetzt noch rechtzeitig aktiv werden. Da das mit dem finanziellen Rückenwind durch eine Erfolgsbeteiligung in den meisten Fällen möglich ist, ist das finanzielle Risiko durchaus klar eliminiert. Deshalb lohnt sich das Gespräch zur eigenen Orientierung mit dem eingearbeiteten Rechtsspezialisten (0 22 41 / 17 33 – 0).
Viele Unternehmen entscheiden sich aus wirtschaftlichen Gründen gegen Sammelklage
Dass viele Unternehmen und Körperschaften sich gerade nicht Sammelklagen anschließen, ist ebenfalls ein Trend, der handfeste wirtschaftliche Gründe hat. Denn derjenige, der im Verbund mit anderen Teilnehmern zusammen seine Forderung vorträgt, muss zwangsläufig immer so lange warten, bis das letzte Glied in der Kette alle notwenigen Belege zusammengesammelt hat – und das kann erfahrungsgemäß schon einmal viele Monate Vorsprung kosten – und Mehrkosten muss das individuelle Vorangehen auch nicht haben.
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