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Kartellrecht und Schadensersatzrecht | 19.10.2017

Schadens­ersatz

Kartell­rechts­verstoß: SCANIA-Kunden können wegen der LKW-Preis­absprachen Schadens­ersatz geltend machen

EU-Kommission verhängt Bußgeld in Höhe von 880 Mio. Euro wegen etwaigem Kartell­rechts­verstoß

Aktuell hat die EU-Kommission gegen den LKW-Hersteller Scania wegen etwaigem Kartell­rechts­verstoß ein Bußgeld in Höhe von 880 Mio. Euro verhängt. Vorher hatten sich die Hersteller MAN, DAF, Daimler, Iveco, und Volvo/Renault mit der Kommission auf ein Rekord­bußgeld von insgesamt 2,93 Mrd. Euro geeinigt.

EU-Kommission: Scania an Preisabsprachen beteiligt

Anders als die vorgenannten Hersteller hatte sich das schwedische Unternehmen Scania - ein VW-Tochter­unternehmen - nicht an dem Vergleich beteiligt, sodass die Wettbewerbs­hüter weiter gegen Scania ermittelten. Die Kommission hat angekündigt, weitere Informationen zum LKW-Kartell zu veröffentlichen, sobald die Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind. Die Kommission kam nun zu dem Ergebnis, dass Scania über 14 Jahre hinweg mit anderen Herstellern nicht nur die Preise für Lastkraft­wagen abgesprochen hat. Sie sieht es als erwiesen an, dass Scania an der Koordinierung der Brutto­listen­preise für mittel­schwere und schwere Lastkraft­wagen beteiligt war.

Geschädigte können Schaden EU-weit geltend machen

„Sollte sich der Vorwurf auch im Rahmen des Berufungs­verfahrens bestätigen, wird das Bußgeld nicht das Ende der Fahnen­stange sein“, meint der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechts­anwälte. „Personen und Unternehmen, die durch die Absprachen geschädigt wurden, können vor den Zivil­gerichten den ihnen entstanden Schaden EU-weit geltend machen. Der Schaden solcher zivil­rechtlicher Klagen (sogenannter Follow on-Klagen) kann den Schaden in Höhe des Bußgeldes bei weitem überschreiten“, sagt Anwalt Hahn weiter. Dabei komme den Anspruchs­inhabern zugute, dass der Kartell­rechts­verstoß mit dem abgeschlossenen Kartell­verfahren feststeht und dann nur noch der Schaden berechnet werden muss. „Es besteht dann kaum noch ein Grund“, so Hahn, „ein gebündeltes Verfahren mehrerer Geschädigter wieder zu trennen, sodass auch ein gemeinsames Vorgehen von Geschädigten möglich ist.“

Scania-Kunden sollten ihre Ansprüche schnellstmöglich prüfen lassen

Scania-Kunden sollten ihre Ansprüche möglichst zeitnah von HAHN Rechts­anwälte prüfen lassen. Unerheblich ist dabei, ob die Fahrzeuge erworben oder geleast wurden. In beiden Fällen kann mit einem überhöhten Preis von 10 % - 20 % gerechnet werden. Insbesondere Speditionen oder LKW-Vermietungs­unternehmen sind hier erhebliche Schäden entstanden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Leasing­verträge bereits ausgelaufen sind und das Fahrzeug zurück­gegeben wurde. HAHN Rechts­anwälte arbeitet beim LKW-Kartell­rechts­verstoß mit einem Prozess­finanzierer zusammen.

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