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Schadensersatzrecht und Vertragsrecht | 01.08.2017

Diesel­skandal

Kartell­absprachen im Diesel­skandal: „Spiegel“ berichtet über illegale Absprachen zwischen VW, Daimler und BMW

VW-Konzern und Daimler sollen Selbst­anzeige beim Bundes­kartellamt eingereicht haben

Die Luft im Diesel­skandal wird immer dicker. Das Nachrichten­magazin „Der Spiegel“ berichtet über mögliche Kartell­absprachen der deutschen Autobauer Volkswagen, Audi, Porsche, BMW und Daimler. Und dabei soll es nicht nur um die Abgas­reinigung bei Diesel-Fahrzeugen gehen.

Dem „Spiegel“ legen dem Bericht zu Folge Informationen vor, nach denen der VW-Konzern eine Selbst­anzeige beim Bundes­kartellamt eingereicht hat. Auch von Daimler soll es eine Selbst­anzeige geben. „Sollte sich der Bericht bestätigen, erreicht der Abgas­skandal eine ganz neue Dimension, bei dem Millionen Autokäufer massiv geschädigt wurden“, sagt Rechtsanwalt Florian Hitzler, Brüllmann Rechts­anwälte.

Kartellabsprachen seit den 90er Jahren

Schon seit den 90er Jahren soll es laut dem Bericht Absprachen zwischen VW, Audi, Porsche, BMW und Daimler gegeben haben. Dabei soll es um technische Details, Kosten und Zulieferer gegangen sein. Besonders brisant dürften aber Absprachen zur Abgas­reinigung bei Diesel-Motoren sein. Diese könnten wiederum der Grundstein für den aktuellen Abgas­skandal gewesen sein. „Es passt ins Bild, dass es zuletzt freiwillige Rückruf­aktionen u.a. bei Mercedes und Audi gegeben hat“, so Rechtsanwalt Hitzler.

Schadensersatzansprüche bei Bestätigung des Verdachts

Sollte sich der Verdacht der illegalen Absprachen bestätigen, dürften alle betroffenen Autokäufer Schadens­ersatz­ansprüche haben. „Damit dürfte sich auch eine weitere Möglichkeit eröffnen, einen von Abgas­manipulationen betroffenen Diesel zurück­zugeben“, so Rechtsanwalt Hitzler.

Kanzlei Brüllmann hat eine kostenlose Interessengemeinschaft gegründet - melden Sie sich an

Die Kanzlei Brüllmann Rechts­anwälte aus Stuttgart hat eine kostenlose Interessen­gemeinschaft für betroffene Autokäufer gegründet. Hier können die Interessen der Autokäufer gebündelt und mögliche Schadens­ersatz­ansprüche geprüft werden. Die Kanzlei Brüllmann Rechts­anwälte prüft zudem, ob eine Sammelklage möglich ist.

Die Kanzlei Brüllmann bietet Ihnen eine kostenlose Erst­ein­schätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Hier können Sie sich kostenfrei bei der Interessengemeinschaft „Auto-Kartell“ anmelden.

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