Dem „Spiegel“ legen dem Bericht zu Folge Informationen vor, nach denen der VW-Konzern eine Selbstanzeige beim Bundeskartellamt eingereicht hat. Auch von Daimler soll es eine Selbstanzeige geben. „Sollte sich der Bericht bestätigen, erreicht der Abgasskandal eine ganz neue Dimension, bei dem Millionen Autokäufer massiv geschädigt wurden“, sagt Rechtsanwalt Florian Hitzler, Brüllmann Rechtsanwälte.
Kartellabsprachen seit den 90er Jahren
Schon seit den 90er Jahren soll es laut dem Bericht Absprachen zwischen VW, Audi, Porsche, BMW und Daimler gegeben haben. Dabei soll es um technische Details, Kosten und Zulieferer gegangen sein. Besonders brisant dürften aber Absprachen zur Abgasreinigung bei Diesel-Motoren sein. Diese könnten wiederum der Grundstein für den aktuellen Abgasskandal gewesen sein. „Es passt ins Bild, dass es zuletzt freiwillige Rückrufaktionen u.a. bei Mercedes und Audi gegeben hat“, so Rechtsanwalt Hitzler.
Schadensersatzansprüche bei Bestätigung des Verdachts
Sollte sich der Verdacht der illegalen Absprachen bestätigen, dürften alle betroffenen Autokäufer Schadensersatzansprüche haben. „Damit dürfte sich auch eine weitere Möglichkeit eröffnen, einen von Abgasmanipulationen betroffenen Diesel zurückzugeben“, so Rechtsanwalt Hitzler.
Kanzlei Brüllmann hat eine kostenlose Interessengemeinschaft gegründet - melden Sie sich an
Die Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte aus Stuttgart hat eine kostenlose Interessengemeinschaft für betroffene Autokäufer gegründet. Hier können die Interessen der Autokäufer gebündelt und mögliche Schadensersatzansprüche geprüft werden. Die Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte prüft zudem, ob eine Sammelklage möglich ist.
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