Betroffen sind 60.000 Fahrzeuge. „Der Rückruf könnte sich allerdings noch erheblich ausweiten. In dem Mercedes GLK 220 CDI ist der Motor OM 651 verbaut. Der Motor steckt auch in einer ganzen Reihe anderer Mercedes-Modelle“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Brüllmann Rechtanwälte, aus Stuttgart.
Weitere Rückrufe nicht ausgeschlossen
Nach Medienberichten hat das KBA seine Untersuchungen bereits auf weitere Modelle mit dem Motortyp OM 651 und auch dem Motor OM 642 ausgeweitet. Sollten die Prüfer feststellen, dass die unzulässige Abschalteinrichtung auch hier verwendet wurde, drohen weitere Rückrufe.
Software im Straßenverkehr abgeschaltet
Bei der bemängelten Abschalteinrichtung handelt es sich um eine sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Die Funktion sorgt dafür, dass sich das Motoröl langsamer erwärmt und dadurch weniger Stickoxide ausgestoßen werden. Allerdings ist diese Funktion offenbar nur im Prüfzyklus aktiviert. Im normalen Straßenverkehr stoßen die Fahrzeuge deutlich mehr Stickoxide aus und halten den Grenzwert nicht ein.
Mercedes hält Funktion für legal
Mercedes hat angekündigt, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Das ändert zunächst einmal nichts an dem amtlich angeordneten Rückruf. Zudem wurde der Verdacht des KBA, dass Mercedes beim GLK 220 CDI eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, schon im April bekannt. Diesen Verdacht konnte Daimler im folgenden Anhörungsverfahren offenbar nicht entkräften.
Für Mercedes steht aber ohnehin noch viel mehr auf dem Spiel als nur der Rückruf von rund 60.000 GLK 220 CDI. Sollte das KBA feststellen, dass die unzulässige Abschalteinrichtung auch bei anderen Modellen eingesetzt wurde, wären weitere Rückrufe die Folge. Die könnten dann u.a. auch Fahrzeuge der C-, E- oder S-Klasse treffen.
Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten
Bislang musste Mercedes in Deutschland rund 280.000 Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. Nun ist mit dem GLK 220 CDI der Baujahre 2012 bis 2015 auch ein Modell mit der Abgasnorm Euro 5 betroffen. „Der Abgasskandal bei Mercedes könnte sich noch erheblich ausweiten. Betroffene Mercedes-Kunden können Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Rechtsprechung im VW-Abgasskandal zeigt, dass gute Aussichten bestehen, die Ansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Seifert.
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