Tipp: Konkrete Nutzungshöhe statt nur vermuteten Nutzungsersatz angeben!
Bei Verbraucherdarlehen sprach der BGH Darlehensnehmer nach erfolgreichem Widerruf bislang einen sog. vermuteten Nutzungsersatz von 2,5 bzw. 5 Prozentpunkten über dem Basiszins zu. Die Vermutung ist aber nur dann anzuwenden, soweit konkrete Nutzungshöhen nicht dargelegt wurden. Die vermutete Nutzungshöhe kann jedoch durch konkreten Vortrag widerlegt werden, sodass auch ein Nutzungsersatz von mehr als 2,5 bzw. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zugesprochen werden kann (vgl. BGH, XI ZR 116/15).
Online Berechnung des konkreten Vorteils
Mit einem sog. „konkreten Vorteilsrechner“ können Verbraucher online sich den konkreten Vorteil aus dem Widerruf exakt berechnen lassen. Regelmäßig fällt der Vorteil für den Verbraucher mittels konkreter Berechnung noch deutlich positiver aus im Vergleich zur vermuteten Nutzungserhöhe. Je nach Bank stehen Verbraucher bei konkreter Kalkulation sogar mehr als die doppelten Rückzahlungen im Rahmen der Rückabwicklung gem. §§ 495 Abs. 1, 355 BGB zu.
Kalkulierung basiert auf finanzmathematischen Gutachten
Ein konkreter Vorteilsrechner kalkuliert auf finanzmathematischen Gutachten basierend die Höhe des Nutzungsersatzes für den Darlehensnehmer. Hierbei werden die jeweils relevanten Geschäftsberichte der Bank ausgewertet, wobei insbesondere auf die sog. Eigenkapitalrendite des Kreditinstituts Bezug genommen wird.
Den 1. echten konkreten Vorteilsrechner finden Sie unter:
https://www.db-anwaelte.de/rechner-darlehenswiderruf
Hier können Sie sich ganz einfach den konkreten Vorteil aus dem Widerruf berechnen lassen.
Wir helfen Ihnen gerne schnell und zuverlässig!
Die Erstberatung ist bei uns stets kostenfrei! Wir führen für Sie gerne die konkrete Vorteilsberechnung beim Widerrufsjoker durch und unterstützen Sie durch unser hoch spezialisiertes Team bundesweit in jeder Verfahrenslage beim Darlehenswiderruf (sog. Widerrufsjoker).