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Schadensersatzrecht | 25.02.2020

VW-Abgas­skandal

Ist auch der EA 288 vom Abgas­skandal davon betroffen?

Nutzen Sie Ihre Chance, um gegen den Betrug vorzugehen

Im VW-Abgas­skandal ist seit der Razzia der Staats­anwaltschaft Braunschweig der Dieselmotor des Typs EA 288 in den Fokus gerückt. Hierbei handelt es sich um das Nachfolge­modell des Motortyps EA 189, der durch die Abgas­manipulationen bekannt geworden ist.

Dem Südwest­funk liegen nach eigenen Angaben Dokumente vor, die beweisen, dass auch in den neueren Diesel­motoren der Euro-6-Norm eine illegale Abschalt­einrichtung verbaut wurde. Nach dortigen Angaben soll es sich um Modelle der Marken VW, Audi, Skoda und SEAT handeln, in denen der Motor EA 288 verbaut wurde. Betroffen sind neuere Fahrzeuge der Euro-6-Norm mit 1,4 bis 2,0 Liter Hubraum.

Illegale Abschalteinrichtung wohl auch beim Motor EA 288

Die Schadstoff­klasse Ihres Fahrzeugs finden Sie in Ihrem Fahrzeug­schein (Zulassungs­bescheinigung Teil 1) unter Punkt 14.1. Die Schummelei beim EA 288 soll ähnlich ablaufen wie beim EA 189 hinsichtlich der Prüfstands­erkennung.

Chance auf Schadensersatz gestiegen

In den Verfahren mit dem Motortyp EA 189 haben bereits zahlreiche Gerichte VW wegen Betruges zu Schadens­ersatz an die Kläger verurteilt. Sollte sich nun heraus­stellen, dass auch der EA 288 mit der Schummel­software ausgestattet ist, ist zu erwarten, dass auch in diesen Fällen zugunsten der Kläger entschieden wird.

Erste Klagen bereits eingereicht

Es liegen den Gerichten bereits die ersten Klagen von Klägern vor, die Fahrzeuge mit dem Motortyp EA 288 besitzen. Das Landgericht Wuppertal (Az. 2 O 273/18) hat mit Beweis­beschluss vom 15.03.2019 die Einholung eines Sachverständigen­gutachtens zu dieser Frage angeordnet.

Zögern Sie also nicht, Ihr Recht gegen den VW-Konzern einzuklagen

Gern unterstützen wir Sie dabei. Nehmen Sie Kontakt auf zur Rechts­anwalts­kanzlei Hermann Kaufmann, Heilbronn­straße 2 in 28832 Achim, Telefon 04202 638370, E-Mail: info@rechtsanwaltkaufmann.de.

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