Die Planungen waren ursprünglich groß dimensioniert. Denn im April 2013 wurde die erste Emission von Anleihen im geplanten Wert von 300 Mio. Euro auf den Weg gebracht und im Dezember 2013 wurde ein zweite Anleihe der MBB Clean Energy in Höhe von 500 Mio. Euro emittiert – zusammen 800 Mio. Euro Effektiv eingezahlt wurde nach Angaben des Insolvenzverwalters allerdings nur ein magerer Betrag von etwa 12,9 Mio. Euro
Wie dem Bericht des Insolvenzverwalters zu entnehmen ist, wurde keine einzige Wind- oder Solaranlage von der MBB Clean Energy AG erworben. Der größte Teil des eingesammelten Geldes wurde für den laufenden Geschäftsbetrieb und die das Unternehmen konsultierenden Berater verwendet.
Bereits im Frühjahr 2014 wurden die ernst zu nehmenden Probleme offensichtlich: die Zinszahlung konnte nicht geleistet werden und der so genannte „Reparaturprozess“ misslang. Im Sommer 2015 folgte der Insolvenzantrag.
Anmeldung zur Insolvenztabelle
Wer jetzt risikolos wenigstens an der Insolvenzquote teilhaben will, muss seine Ansprüche formell korrekt zur Insolvenztabelle anmelden. Das Insolvenzgericht hat dazu bestimmt, dass die Registrierung bis zum 11. Oktober 2017 zu erfolgen hat.
Anmeldung zur Insolvenztabelle
In vielen Fällen können Anleger von Anleihen bei einer Insolvenz auf einen gemeinsamen Vertreter bauen. Dieser meldet die Forderungen für alle zu einer Insolvenztabelle an und am Ende des Verfahrens erhalten die Kapitalgeber den anteiligen Betrag aus dem Insolvenzverfahren auf ihr Konto überwiesen.
Fehler bei MBB
Bei MBB Clean Energy lief es anders: Da bei der Ausgabe der Anleihe formelle Fehler vorkamen, müssen nunmehr die Anleger selbst aktiv werden.
Sicherheitsplus für Anleger nutzen
Entweder sie nehmen ihr Anmelderecht selbst war oder sie beauftragen einen Anwalt, der für die korrekte Registrierung sorgt – ein Sicherheitsplus, was angesichts früherer Fehler des Managements und seiner Berater ein Vorteil sein dürfte. </excerpt>
Weitere Option, wie Anleger Geld zurück erhalten
Es ist kein Wunder, dass die zuständige Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden ist, um den Anlageskandal aufzuarbeiten. Aus diesem Grund wurden viele Unterlagen beschlagnahmt. Die Optionen, weitere Personen wegen derer Fehler mit Schadensersatzansprüchen zu konfrontieren, werden derzeit geprüft.
Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
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