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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 15.05.2017

Insolvenz

Insolvenz­verfahren der EGI Euro Grundinvest AG ist eröffnet

Genuss­rechts­inhaber können bis 22. Juni Forderungen an anmelden

Nachdem der Insolvenz­antrag vor fast vier Monaten beim Amtsgericht München gestellt worden ist, wurde am 04.05.2017 das Insolvenz­verfahren eröffnet. Der Münchener Rechtsanwalt Rolf Pohlmann hat die Aufgabe des Insolvenz­verwalters übernommen. Eine ähnliche Rolle hat er schon bei anderen Unternehmen übernommen, die von Malte Hartwieg mit organisiert worden waren. Anleger sollten ihre Forderungen zur Insolvenz­tabelle anmelden.

Anleger müssen auf Grund dieser Nachricht über die Insolvenz der Euro Grundinvest AG, davon ausgehen, dass sie von den gezeichneten Genuss­rechten allenfalls einen Bruchteil ihres Vermögens zurück­erhalten können. Voraussetzung ist, dass sie die Forderung korrekt anmelden.

Nachrang der Genussrechte stellt Anleger vor Probleme

Nachrang bei Genuss­rechten

Wenn Kapital­beteiligungen an Unternehmen mit einem so genannten Nachrang vereinbart werden, heißt das für den Investor, dass er sein Geld im Insolvenz­fall erst erhält, wenn alle anderen ihre Forderungen ausgezahlt bekamen. Das bedeutet meistens in der Praxis: Anleger erhalten dann ihr Geld nicht zurück.

Die Konsequenz hieraus: Es ist wichtig, die Forderung ohne den Nachrang zur Insolvenz­tabelle anzumelden. Das erfordert allerdings die rechtliche Umqualifizierung der Forderung als eine „normal­rangige“ Position, dann wird sie vom Insolvenz­verwalter anerkannt.

Die beiden Ausgaben der Genuss­rechte von Euro Grundinvest sind mit einem so genannten Nachrang ausgestattet worden. Das bedeutet, dass Anleger, die sich nur darauf berufen, dass sie ihr Geld der Euro Grundinvest AG zur Verfügung gestellt haben, wenig Chancen haben werden, einen Anteil an der Insolvenz­quote zu erhalten.

Die Chance für Anleger: Schadensersatzforderung anmelden

Die Folge liegt auf der Hand: der eingezahlte Betrag muss rechtlich umqualifiziert werden: vom Genussrecht zu einer Schadens­ersatz­forderung. Eine solche rechtliche Änderung der Anleger­forderung erfordert eine eindeutig klare juristische Begründung; dieses bietet die Kanzlei GÖDDECKE Rechts­anwälte Genuss­rechts­anlegern derEuro Grundinvest als Komplett­paket an.

In vielen Fällen übernehmen Rechts­schutz­versicherungen die damit verbundenen Kosten.

Schon seit Februar ist Insolvenzantrag öffentlich bekannt

Die Nachricht, dass die Euro Grundinvest AG den Insolvenz­antrag gestellt hat, wurde bereits in der Anleger­veranstaltung für die EGI EURO GRUNDINVEST FONDS am 21.02.2017 von dem EGI-Fonds­manager Sven Donhuysen öffentlich gemacht – wir berichteten darüber: @LINK=http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_e/EGI_Euro_Grundinvest_Fonds_Informationsveranstaltung_Gesellschafterversammlung.html?navid=2&r=1[„Euro Grundinvest Fonds: Im Süden wenig Neues“][Euro Grundinvest Fonds: Im Süden wenig Neues]@. Hintergrund für den von Donhuysen, bzw. dessen Beratern tgs Knoll Beck Legal GmbH (Rechts­anwälte) gestellten Insolvenz­antrag dürften nach Meinung von Markt­kennern mehrere Gerichts­verfahren sein.

Nutzen Sie gerne auch unseren kosten­freien Erstkontakt unter 02241-1733-20 mit Rechts­anwälte Göddecke.

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