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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 08.05.2017

Insolvenz

Insolvenz der Lignum Sachwert Edelholz AG – Möglichkeiten der Anleger

Anleger sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um finanzielle Verluste abzuwehren

Schlechte Nachrichten für die Anleger der Lignum Sachwert Edelholz AG: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 28. April das vorläufige Insolvenz­verfahren über das Unternehmen eröffnet (Az.: 36I IN 1853/16). Anleger müssen finanzielle Verluste befürchten.

Anlegern drohen hohe Verluste

Europäisches Edelholz sollte den Anlegern die Möglichkeit eröffnen, Vermögen zu bilden und zu mehren. Das Ganze mit nachhaltigen Investitionen in Edelholz­plantagen in Bulgarien. Neben dem ökologischen Nutzen sollten natürlich auch ordentliche Renditen für die Anleger abfallen. So oder ähnlich hörten sich die Angebote der Lignum Sachwert Edelholz AG an. Doch die „grüne“ Kapital­anlage könnte sich für die rund 5000 Anleger alles andere als werthaltig und nachhaltig erweisen. Nach der Insolvenz drohen ihnen Verluste bis hin zum Total­verlust. Nach Unternehmens­angaben sollen Anleger rund 65 Millionen Euro investiert haben.

Finanzaufsicht BaFin untersagte öffentliche Angebote für Vermögensanlagen

Erste Zweifel an ihrer Kapital­anlage dürften den Anlegern schon im März gekommen sein. Denn mit Bescheid vom 17. März untersagte die Finanz­aufsicht BaFin der Lignum Sachwert Edelholz AG ihre öffentlichen Angebote für die Vermögensa­nlagen „Nobilis-Rent“, „Nobilis­Priva“ und „NobilisVita“, da das Unternehmen nicht die notwendigen Emissions­prospekte vorgelegt hatte.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:

Die Lignum Sachwert Edelholz AG möchte die Schuld an der Insolvenz nun der BaFin in die Schuhe schieben. Das dürfte aber ein Holzweg sein. Vielmehr stellt sich doch die Frage, warum das Unternehmen seiner Prospekt­pflicht nicht nachgekommen ist. Von solchen Schuld­zuweisungen sollten sich die Anleger nicht irritieren lassen. Für sie geht es jetzt darum, ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um finanzielle Verluste abzuwehren. Dazu können auch Ansprüche auf Schadens­ersatz geprüft werden, die z.B. durch eine fehlerhafte Anlage­beratung entstanden sein können.

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