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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 26.10.2016

Insolvenz

Insolvenz der KTG Energie AG: Anleger müssen um ihr Geld bangen

Anleger hatten eigentlich die am 28. September fällige Zinszahlung erwartet

Die Insolvenz der KTG Agrar SE hat am Ende doch noch die ehemalige Tochter KTG Energie AG erfasst.

Nur wenige Tage nachdem ein Investor die Anteile an der KTG Energie übernommen hatte, stellte das Unternehmen am 27. September einen Antrag auf Insolvenz in Eigen­verwaltung. Das Amtsgericht Neuruppin hat dem Antrag stattgegeben. Anleger der 50 Millionen Euro schweren Anleihe der KTG Energie AG hatten eigentlich die am 28. September fällige Zinszahlung erwartet. Nun müssen sie nicht nur um die Zinsen, sondern um ihr gesamtes investiertes Geld bangen.

Mit Insolvenz in Eigenverwaltung soll die Sanierung des Unternehmens gelingen

Die Gustav-Zech-Stimmung hatte die Anteile von etwas mehr als 50 Prozent der KTG Agrar an der KTG Energie übernommen. Anleger, die geglaubt hatten, dass sich das Thema Insolvenz damit erledigt hätte, sahen sich getäuscht. Offenbar hat sich die wirtschaftliche Lage der KTG Energie AG in den vergangenen Wochen und Monaten so drastisch verschlechtert, dass nun im Rahmen einer Insolvenz in Eigen­verwaltung die Sanierung des Unternehmens gelingen soll.

Anleger der 2012 begebenen und mit 7,25 Prozent p.a. verzinsten Anleihe (ISIN: DE000A1ML257 / WKN A1ML25) müssen nun davon ausgehen, dass auch sie ihren Teil zur Sanierung beitragen sollen. Das ist in der Regel mit finanziellen Verlusten verbunden.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:

Einen Tag bevor die Zinsen für die Anleihe fällig gewesen wären, stellt die KTG Energie AG einen Antrag auf Insolvenz in Eigen­verwaltung. Da werden Erinnerungen an die Insolvenz der KTG Agrar wach. Auch hier begann der Niedergang mit dem Ausbleiben der Zinszahlung und endete im Grunde genommen mit dem kompletten Untergang. Das muss im Fall der KTG Energie natürlich nicht so sein. Dennoch sollten die Anleger gewarnt sein. Sie müssen sich zumindest darauf einstellen, dass die Anleihe­bedingungen geändert werden sollen. Denkbar ist z.B. eine Stundung der Zinsen, eine Senkung des Zinskupons oder auch eine Ver­längerung der Laufzeit.

Anleger sollten rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen

Im September 2018 steht die Anleihe ursprünglich zur Rück­zahlung an. Ob eine nachhaltige Sanierung überhaupt gelingt oder ob die Insolvenz in Eigen­verwaltung letztlich in einem regulären Insolvenz­verfahren mündet, kann derzeit noch niemand sagen. Für die Anleger stellt sich die Situation in jedem Fall alles andere als rosig dar. Daher sollten sie ihre rechtlichen Möglichkeiten bis hin zur Geltend­machung von Schadens­ersatz­ansprüchen prüfen lassen.

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