Anleger müssen mit hohen Verlusten rechnen
Die Hoffnungen auf ein nachhaltiges Investment, das auch noch ordentliche Renditen abwirft, haben sich für die Anleger der Astoria Organic Matters Fonds zerschlagen. Stattdessen müssen sie nun hohe Verluste befürchten. Bereits im November vergangenen Jahres musste über das Emissionshaus Astoria Invest das vorläufige Insolvenzverfahren am Amtsgericht Heidelberg eröffnet werden (Az.: w 51 IN 537/16). Im Dezember folgten die Eröffnungen der vorläufigen Insolvenzverfahren über die Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG und Astoria Organic Matters 2 GmbH & Co. KG (Az.: w 51 IN 588/16). Ebenfalls insolvent sind die Astoria PartnerManagement GmbH (Az.: R 51 IN 590/16) und Astoria Private Equity GmbH (Az.: z 51 IN 443/16). Über die Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG wurde inzwischen am Amtsgericht Heidelberg am 6. Februar das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: G 51 IN 587/16). Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 6. März anmelden.
Geschäftsidee: Abfälle zu Geld machen
Die Geschäftsidee hinter den Astoria Organic Matters Fonds war vereinfacht gesagt, organische Abfälle zu Geld zu machen. Dies sollte mit Hilfe eines technisch überlegenen Kompostierungssystems gelingen, das die Abfälle deutlich schneller in Naturdünger umwandeln konnte als herkömmliche Kompostierungsanlagen. Die Idee ist gescheitert. Anleger müssen nach den Insolvenzen hohe finanzielle Verluste befürchten.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Anleger ihre drohenden Verluste über die Insolvenzverfahren kompensieren können. Allerdings stehen den Anlegern noch weitere rechtliche Möglichkeiten offen, um die Verluste aufzufangen. So kann geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Dazu können die Emissionsprospekte geprüft werden. Sollten die Angaben unvollständig, falsch oder auch nur irreführend sein, können daraus Schadensersatzansprüche entstanden sein. Forderungen können möglicherweise auch gegen die Anlageberater bestehen. Sie sind zu einer anleger- und anlagegerechten Beratung verpflichtet. Dazu gehört u.a. auch, dass sie die bestehenden Risiken der Geldanlage umfassend erläutern. Insbesondere muss auch über die Möglichkeit des Totalverlusts aufgeklärt werden. Sollte die Aufklärung ausgeblieben sein, können auch Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein.